Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/84: Genehmigung und Umsetzung der Notenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2021/1150 und (EU) 2021/1152 hinsichtlich der Festlegung der Bedingungen für den Zugang zu anderen EU-Informationssystemen für ETIAS-Zwecke (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) · 83 Seiten
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Erläuternder Bericht
Das ETIAS-Zentralsystem gleicht die einschlägigen Daten unter anderem mit dem VIS ab. Dabei überprüft es, ob gegen die Gesuchstellerin oder den Gesuchsteller eine im VIS gespeicherte Entscheidung über die Verweigerung, Annullierung oder Aufhebung eines Visums für den kurzfristigen Aufenthalt ergangen ist. Um diese Abfrage zu ermöglichen, soll das ETIAS-Zentralsystem die Möglichkeit erhalten, mit den in den Buchstaben a–i aufgeführten Identitätsdaten sowie mit den Reisedokumentendaten (Bst. j) das VIS über das ESP abzufragen (Abs. 2).
Das ETIAS-Zentralsystem gleicht die einschlägigen Daten unter anderem auch mit dem EES ab. Dabei überprüft es, ob die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller derzeit als Aufenthaltsüberzieherin oder -überzieher im EES gemeldet ist oder in der Vergangenheit gemeldet war. Ferner wird im EES geprüft, ob der gesuchstellenden Person die Einreise in den Schengen-Raum verweigert wurde. Um diese Abfrage zu ermöglichen, soll das ETIAS-Zentralsystem die Möglichkeit erhalten, mit den in den Buchstaben a–j aufgeführten Identitätsdaten sowie mit den Reisedokumentendaten (Bst. k) das EES über das ESP abzufragen (Abs. 3).
Ferner gleicht das ETIAS-Zentralsystem die einschlägigen Daten unter anderem auch mit dem SIS ab. Dabei überprüft es, ob:
– die gesuchstellende Person im SIS zur Einreise- und Aufenthaltsverweigerung oder zur Rückkehr ausgeschrieben ist oder ob – im Fall von Minderjährigen – die Inhaberin oder der Inhaber der elterlichen Sorge oder der Vormund der gesuchstellenden Person im SIS zur Einreise- und Aufenthaltsverweigerung ausgeschrieben ist;
– das für das Gesuch verwendete Reisedokument einem Dokument entspricht, das im SIS als verloren, gestohlen, unterschlagen oder für ungültig erklärt gemeldet worden ist;
– zur gesuchstellenden Person im SIS eine Ausschreibung zum Zwecke der Übergabehaft auf der Grundlage eines Europäischen Haftbefehls oder zum Zwecke der Auslieferungshaft vorliegt oder ob – im Fall von Minderjährigen
– zur Inhaberin oder zum Inhaber der elterlichen Sorge oder zum Vormund der gesuchstellenden Person im SIS eine Ausschreibung zum Zwecke der Übergabehaft auf der Grundlage eines Europäischen Haftbefehls oder zum Zwecke der Auslieferungshaft vorliegt;
– zur gesuchstellenden Person eine Vermisstenausschreibung im SIS besteht;
– die gesuchstellende Person im Hinblick auf die Teilnahme an einem Gerichtsverfahren gesucht wird und im SIS ausgeschrieben ist, oder
– die gesuchstellende Person zum Zwecke der verdeckten oder gezielten Kontrolle im SIS ausgeschrieben ist.
Um diese Abfrage zu ermöglichen, soll das ETIAS-Zentralsystem die Möglichkeit erhalten, mit den in den Buchstaben a–k der Absätze 4 und 5 aufgeführten Identitätsdaten sowie mit den Reisedokumentendaten (Bst. l) – und bei Minderjährigen mit den Identitätsdaten der Inhaberin oder des Inhabers der elterlichen Sorge oder des Vormunds (Bst. m) – das SIS über das ESP abzufragen (Abs. 4 und 5).