Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/84: Genehmigung und Umsetzung der Notenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2021/1150 und (EU) 2021/1152 hinsichtlich der Festlegung der Bedingungen für den Zugang zu anderen EU-Informationssystemen für ETIAS-Zwecke (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) · 83 Seiten

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Erläuternder Bericht

Nationales Visa-Informationssystem (ORBIS):

Das nationale Visa-Informationssystem dient der Prüfung von Visumgesuchen und der Ausstellung von Schengen-Visa und nationalen Visa. Ausserdem lassen sich über das ORBIS Informationen zu laufenden Visumgesuchen und ausgestellten sowie verweigerten und annullierten Visa abfragen. Hierfür besteht unter anderem über die nationale Zugangskomponente (das sog. CVC) eine direkte Anbindung an das europäische Visa-Informationssystem (C-VIS).

Mit einer Abfrage des ORBIS kann die NES prüfen, ob die ausländische Person in der Vergangenheit in der Schweiz ein Visumgesuch für ein Schengen-Visum oder ein nationales Visum eingereicht hatte und ob dieses ausgestellt oder verweigert wurde. Eine Abfrage des ORBIS ist insbesondere notwendig, wenn die Schweiz aufgrund einer früheren Visumverweigerung für die manuelle Bearbeitung des ETIAS-Antrags zuständig ist und weitergehende Informationen zur Visumverweigerung benötigt.

Nationaler Teil des Schengener Informationssystems (N-SIS):

Das N-SIS umfasst einen Datensatz als Kopie der im zentralen System der EU enthaltenen Daten (nationale Kopie). Es kommuniziert über ein verschlüsseltes Netz mit dem von der EU betriebenen zentralen System und dient der Abfrage sowie der Bearbeitung von Daten.

Da die NES einen Zugriff auf das SIS mit den ETIAS-Änderungsverordnungen erhält, ist ein entsprechender Zugriff auch auf das N-SIS vorzusehen. Ausserdem benötigen die speziell berechtigten NES-Mitarbeitenden, die für die Verwaltung der Überwachungsliste zuständig sind, den vollständigen SIS-Zugriff um sicherzustellen, dass nur Einträge in der Überwachungsliste gespeichert werden, die nicht bereits im SIS gespeichert sind.

Automatisiertes Polizeifahndungssystem (RIPOL):

Im RIPOL (Recherches Informatisées de la Police) werden zur Fahndung ausgeschriebene Personen und Sachen (Reisedokumente, Fahrzeuge usw.) erfasst. Das System wird gemeinsam durch die zuständigen Behörden des Bundes und der Kantone zur Unterstützung verschiedener gesetzlicher Aufgaben im Bereich der Fahndung geführt.

Mit einer Abfrage des RIPOL kann die NES feststellen, ob die gesuchstellende Person zur Fahndung in der Schweiz ausgeschrieben ist und ob sie ein Sicherheitsrisiko darstellt, das zur Verweigerung einer ETIAS-Reisegenehmigung führt. Bei einem relevanten Treffer kann die NES im Bedarfsfall das fedpol für weitere Abklärungen konsultieren.

Nationaler Polizeiindex:

Es handelt sich dabei um eine polizeiliche Ermittlungsdatenbank, in der Personen verzeichnet sind, die erkennungsdienstlich erfasst wurden.

Im Rahmen des neuen Bundesgesetzes über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) soll das SEM einen Zugriff auf die Daten mittels eines automatisierten Abrufverfahrens erhalten (neuer Art. 17 Abs. 4 Bst. m). Das SEM soll zur Wahrnehmung seiner Aufgaben nach den Artikeln 5 Absatz 1 Buchstabe c, 98c