Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/93: Teilrevision des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz) · 92 Seiten

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weil Artikel 32d Absatz 3 USG das Gemeinwesen (sprich die Kantone) dazu verpflichtet, abzüglich der VASA-Abgeltungen, die verbleibenden Ausfallkosten zu tragen. In seiner Antwort vom 25. November 2020 auf die Interpellation Baume-Schneider (20.4164) hat der Bundesrat in Aussicht gestellt, zur Entlastung der Kantone in solchen Fällen die Beteiligung des VASA-Fonds von heute 40% auf 60% zu erhöhen.

Symptomatisch für die langwierige Altlastenbearbeitung verfügt der in der VASA geregelte Fonds per Ende 2020 über einen Überschuss von 294 Mio. Franken, wovon 116 Mio. Franken durch Zusicherungen gebunden sind. Die langsame Bearbeitung der Standorte führt zu weniger VASA-Auszahlungsgesuchen und daher zu weniger Ausgaben, als sie seinerzeit bei der Festlegung der Einnahmen prognostiziert wurden.

Ziel der vorliegenden USG-Änderung ist es, die Altlastenbearbeitung zu beschleunigen, indem die Leistungen des VASA-Fonds befristet gewährt werden und die Kantone als Vollzugsbehörden bei der Finanzierung der dazu notwendigen personellen Ressourcen mit Fondsmitteln unterstützt werden.

1.1.2.2 Abgeltung bei 300m-Schiessanlagen

In der Schweiz sind rund 4’000 Schiessanlagen in den Katastern der belasteten Standorte erfasst, wovon etwa zwei Drittel 300m-Schiessanlagen sind. Aufgrund der Belastung der Kugelfänge durch Schwermetalle (insbesondere Blei und Antimon) handelt es sich hierbei um belastete Standorte, welche im Umfeld der Kugelfänge zu schädlichen Boden-, Gewässer oder Grundwasserbelastungen führen können. Bislang wurden rund 1'000 Schiessanlagen saniert. Das ursprünglich in der VASA definierte Abgeltungssystem entsprach mit 40% demjenigen der übrigen Massnahmen. 2006 wurde eine pauschale Abgeltung von Fr. 8'000.- pro Scheibe eingeführt. Die pauschale Abgeltung pro Scheibe führte nicht zur erhofften Vereinfachung und Entlastung des Abgeltungsverfahrens, weil bei einem grösseren Teil der Anlagen die Anzahl Scheiben strittig waren. Die Kantone bemängeln zudem, dass es mit der pauschalen Abgeltung zu einer ungerechten Verteilung der VASA-Gelder kommt.

Gemäss Artikel 32e Absatz 4 Buchstabe c USG betragen die Abgeltungen für die Sanierung von 300-Meter-Schiessanlagen pauschal Fr. 8'000.- pro Scheibe und nicht wie für die übrigen beitragsberechtigten Altlasten 40% der anrechenbaren Kosten. Diese Bestimmung wurde im Rahmen der parlamentarischen Initiative "Sanierung von belasteten Kugelfängen. Fristverlängerung bis 2012" zur Vereinfachung der Abgeltungsverfahren festgelegt. Der Betrag von Fr. 8'000.- ist auf die damalige Annahme von durchschnittlichen Sanierungskosten von rund Fr. 20'000.- pro Scheibe für 300-Meter-Schiessanlagen zurückzuführen, was 40% der Gesamtkosten entspricht.

Die in den letzten Jahren erfolgten Sanierungen von 300-Meter-Schiessanlagen zeigen nun, dass die Kosten pro Scheibe von Anlage zu Anlage beträchtlich variieren. Zudem weisen Sanierungen kleiner Anlagen und solcher mit einer erschwerten Zugänglichkeit des Kugelfangs (wie in Bergregionen) meist deutlich höhere Kosten auf und sind mit der Scheibenpauschale benachteiligt. Bei grossen Anlagen mit