Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/93: Teilrevision des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz) · 92 Seiten

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Die bis Ende 2020 gewährten Abgeltungen an die Ausfallkosten der Sanierungen von Betriebsstandorten betragen rund Fr. 22.5 Mio. Die Erhöhung der Abgeltungen auf 60% wird zusätzliche VASA-Abgeltungen in der Höhe Fr. 11.3 Mio. verursachen, die mit dem bereits heute im VASA-Fonds aufgelaufenen Überschuss abgegolten werden können. Die künftig anfallenden Ausfallkosten können nur sehr grob geschätzt werden. Davon ausgehend, dass noch rund 700 Betriebsstandorte saniert werden müssen und, dass bei rund 100 davon durchschnittlich Fr. 1.1 Mio. Ausfallkosten anfallen werden, resultieren über die nächsten Jahre insgesamt Fr. 110 Mio. Ausfallkosten und mit einem um 20% höheren Abgeltungssatz rund Fr. 22 Mio. Mehrkosten für die VASA, d.h. jährlich Mehrkosten von rund Fr. 1 Mio., welche mit den laufenden VASA-Einnahmen gedeckt werden können.

Mit der Änderung der Abgeltungsmodalität hinsichtlich 300m-Schiessanlagen (Art. 32ebisAbs. 4 in Verbindung mit Art. 32eterAbs. 1 Bst. d) ergeben sich für den VASA-Fonds Mehrkosten von ca. 4% d.h. von jährlich Fr. 100'000.- bis 150'000.-

Die Aufnahme der öffentlichen Kinderspielplätze und Grünflächen, deren Böden mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind und auf denen Kleinkinder regelmässig spielen, in den Geltungsbereich der Altlastenregelungen, sowie die angestrebte Untersuchung und Sanierung vergleichbar belasteter privater Kinderspielplätze und Hausgärten hat Kosten für die Eigentümer, aber auch Mehrkosten beim VASA-Fonds und, je nach kantonaler Rechtslage, auch bei den Kantonen zur Folge.

Unter der Annahme, dass die Untersuchung einer Einfamilienhausparzelle Fr. 1'300, diejenige eines Mehrfamilienhauses Fr. 2'600 und eines Spielplatzes Fr. 800 kostet, ergäben sich Kosten für die Untersuchung dieser Böden von rund Fr. 1.5 Mia., wenn alle Liegenschaften mit Gebäudebaujahr vor 1960 untersucht würden. Zudem fielen bei zu erwartenden Sanierungskosten von Fr. 140 pro Quadratmeter je nach Annahmen zum Belastungsausmass Sanierungskosten von Fr. 1.3 bis 3.5 Mia. an.

Bei diesen Kosten geht man jedoch davon aus, dass alle Hauseigentümer ihre Liegenschaften untersuchen und nötigenfalls sanieren lassen. Das ist aber unwahrscheinlich, da bei Flächen im Privatbesitz sowohl die Untersuchungen als auch die Sanierungen freiwillig sind. Die genannten Kosten werden daher nur teilweise anfallen. Für die weiteren Kostenfolgeabschätzungen wird unterstellt, dass nur die Hälfte aller Untersuchungen auf Privatgrundstücken ausgeführt wird und nur jeder zweite Privateigentümer im Falle eines Sanierungsbedarfs die Bodenbelastung entfernt. Die Gesamtkosten würden sich damit auf Fr. 1.1 - 1.6 Mia. belaufen (Untersuchungen: Fr. 750 Mio., Sanierungen: Fr. 350 - 900 Mio.).

Diese Gesamtkosten fallen über einen Zeitraum von 40 Jahren an, d.h. im Schnitt ist mit jährlichen Kosten von Fr. 28 - 40 Mio. zu rechnen.

Die Untersuchung und Sanierung der Kinderspielplätze, Grünflächen und Hausgärten würde den VASA-Fonds bis 2060 mit Fr. 130 - 360 Mio. belasten. Die jährlichen Zusatzkosten beliefen sich auf Fr. 3 - 9 Mio. Dieser Zusatzaufwand wäre für den VASA-Fonds gut verkraftbar (vgl. Tabelle 1). Nach heutigen Abschätzungen hat er bereits 2040 mit einer halben Milliarde Vermögen die erforderlichen Mittel, damit die Abgabeerhebung ab 2040 gestoppt werden kann, selbst wenn die Abschlussfrist für VASA-Abgeltungen bei der Sanierung der Kinderspielplätze, Grün-