Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/93: Teilrevision des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz) · 92 Seiten
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6.1.3 Lenkungsabgaben
Die Streichung der Artikel zu den Lenkungsabgaben auf Schwefel hat keine Auswirkungen auf den Bund, da die Bestimmungen seit 2009 keine Anwendung mehr finden.
6.1.4 Finanzierung von Aus- und Weiterbildungskursen
Die beim BAFU als Regulierungsbehörde für die Umsetzung der Ziele gemäss Kapitel 1.1.6 erforderlichen finanziellen und personellen Ressourcen kommen aus dem ordentlichen Budget des BAFU, das hauptsächlich aus dem Aktionsplan PSM aus dem Jahr 2017 stammt. Die Ressourcen werden wie folgt eingesetzt:
- Grundausbildungen in den speziellen Bereichen sowie Weiterbildungskurse für
die Erneuerung der PSM-Fachbewilligungen in allen Anwendungsbereichen werden mit finanziellen Beiträgen in der Höhe von höchstens 50 Prozent unterstützt.
- Die Einführung des Ausbildungssystems für die Umwandlung von Fachbewil-
ligungen aus EU-/EFTA-Mitgliedstaaten in eine schweizerische Fachbewilligung erfordert seitens des BAFU eine finanzielle Unterstützung in geringem Umfang. Denn diese Bestimmung betrifft nur wenige Bewilligungen und die Kurse selbst gehen vollständig zulasten der Teilnehmenden.
6.1.5 Informations- und Dokumentationssysteme
Mit den elektronischen Informations- und Dokumentationssystemen wird der Datenausstauch zwischen den zuständigen Bundesstellen, den kantonalen Fachstellen sowie den Gesuchstellern und Meldepflichtigen vereinfacht und beschleunigt.
6.1.6 Strafrecht
Für den Vollzug der geänderten Strafbestimmungen sind wie bisher hauptsächlich die kantonalen Strafverfolgungsbehörden zuständig. Es sind deshalb nur geringfügige Auswirkungen auf den Bund zu erwarten.
Eine gewisse Mehrbelastung der Strafverfolgungsbehörden des Bundes kann sich aus dem Umstand ergeben, dass Artikel 24 Absatz 1 StPO bei Verbrechen, die von einer kriminellen Organisation im Sinn von Art. 260terStGB ausgehen, Bundesgerichtsbarkeit vorsieht, wenn die Straftaten zu einem wesentlichen Teil im Ausland oder in mehreren Kantonen begangen worden sind und dabei kein eindeutiger Schwerpunkt in einem Kanton besteht.