Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/93: Teilrevision des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz) · 45 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 10Fedlex · Ergebnisbericht
Änderung Umweltschutzgesetz Ergebnisbericht
tersuchung und Sanierung der belasteten Standorte. Die Bestimmungen zu den Kinderspielplätzen, Grünflächen und Hausgärten stiessen auf Zustimmung (50 der 60 dazu eingegangenen Stellungnahmen). Bedenken wurden insbesondere hinsichtlich der Vollzugstauglichkeit der Regelungen geäussert und des vom BAFU abgeschätzten Vollzugsaufwands, der zu niedrig bemessen sei. Begrüsst wurde mehrfach die Freiwilligkeit der Sanierung bei privaten Bodenflächen.
5 Rückmeldungen fallen in der Gesamtbeurteilung negativ aus: Als massgebend für die Ablehnung werden folgende Punkte genannt:
• die Bestimmungen zu den Kinderspielplätzen, Grünflächen und Hausgärten (SO, FSKB, KSE, metal.suisse),
• die pauschalen Abgeltungen in Kombination mit den Fristen (SBV, FSKB, KSE, metal.suisse),
• die Befristung der VASA-Abgeltungen (SO, SBV),
• Die Erhöhung der VASA-Beiträge bei Betriebsstandorten auf 60% (FSKB, KSE).
7 Stellungnehmende lehnen die Vorschläge nicht generell ab, sind aber bei folgenden Punkten sehr kritisch bis ablehnend:
• Bestimmungen zu den Kinderspielplätzen, Grünflächen und Hausgärten (BE; LU, TG, ZH, bauenschweiz),
• Pauschale Abgeltungen (bauenschweiz, CHGEOL, Schweizerischer Baumeisterverband).
Verschiedentlich wird nicht die Einführung von Fristen zur VASA-Abgeltungen kritisiert, sondern die vorgeschlagenen Abschlussjahre. In aller Regel fordern die Stellungnehmenden mehr Zeit.
2.2.3.2 Stellungnahme zu einzelnen Artikeln
Art. 32c Abs. 1, 1bisund 4 (Einführung von Kinderspielplätzen als neuen Standorttyp und Verpflichtung der Kantone, dass diese saniert werden müssen)
Von den insgesamt 65 zum Themenbereich Altlasten eingegangenen Stellungnahmen haben sich 60 zur Einführung der neuen Standorttypen Kinderspielplätze, Grünflächen und Hausgärten geäussert.
PRO: AG, AI, FR, GE, GL, GR, JU, NW, OW, SG, SH, SZ, TI, UR, VD, VS, ZG, BPUK, Die Mitte, SP, Gemeindeverband, SGV, AefU, arv, Centre Patronal, CGI, ECO swiss, Handelskammer beider Basel, mfe, HEV ZH, HEV Schweiz, HEV Stadt Zürich, InfraWatt, Pro Juventute, SVIT ZH, scienceindustries, swissmem, USPI, VBSA, SVU/aesp, Vereinigung der Zürcher Immobilienunternehmer.
PRO mit Anträgen: AR, BL, BS, NE, FDP, GPS, Städteverband, Alliance Enfance, Pro Natura, BPUK, Schweizerischer Gemeindeverband, AefU, arv, KSE, scienceindustries.
GEMISCHT: LU, TG, ZH.
Anträge:
- Der Begriff «Böden auf denen Kleinkinder regelmässig spielen» sei zu konkretisieren, denn die Anwesenheit von Kleinkindern in Privatgärten ist für gewöhnlich ein temporärer und sich rasch ändernder Zustand. (AR, NE).
- Der Begriff «Kleinkinder» sei durch «Kinder» zu ersetzen (BS, Städteverband)
- Es sei zu präzisieren, dass nur bei Sanierungen von Böden, auf denen Kinder regelmässig spielen, die altlastenrechtlichen Bestimmungen zu tragen kommen. In allen anderen Fällen sollen weiterhin die Regelungen der VBBo massgeblich sein, insb. mit der Möglichkeit, Nutzungseinschränkungen auszusprechen (BL, TG, ZH).
10/45 054.10-00772/00002/00018/Q324-0774