Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/93: Teilrevision des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz) · 45 Seiten

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Änderung Umweltschutzgesetz Ergebnisbericht

zur Ablagerung im Ausland erhobenen VASA-Abgabe führen. Das Einschliessen dieser Flächen in die durch die Gesamtheit der durch den VASA-Fonds zu finanzierenden Sanierungen würde deswegen gegen das im USG festgehaltene Verursacherprinzip verstossen und sei aus diesem Grund staatspolitisch bedenklich. Bst. b würde insbesondere B-Deponien benachteiligen, da diese den VASA-Fonds zu über 50% speisen aber in jedem Fall von Bst. a bereits erfasst werden, d.h. von der beabsichtigten Öffnung des «Subventionswasserhahns» überhaupt nicht profitieren könnten. Dies bedeute im Ergebnis, dass die vorgesehene neue Subvention nicht denjenigen zugutekäme, welche für deren Finanzierung aufzukommen hätten.

weitere Bemerkungen zu Art. 32c Abs. 1, 1bis und 4:

- Der neue «Standorttyp» widerspräche wichtigen bisherigen Grundsätzen in der Altlastenbearbeitung. Die Überführung ins Altlastenrecht werfe zudem weitere Fragen zum Vollzug dieser Standorte auf (UR).

- Es sei höchste Zeit, dass eine Mitfinanzierung der Sanierung von schadstoffbelasteten Böden, auf denen Kleinkinder regelmässig spielen, durch den Altlastenfonds (VASA) möglich werde. Dass die Sanierungen von privaten Kinderspielplätzen und privaten Hausgärten weiterhin freiwillig bleiben solle, bleibe aus der Perspektive des Gesundheitsschutzes für Kinder ein Mangel (Alliance Enfance).

Art. 32d Abs. 6 (Tragung der SAN-Kosten von privaten Kinderspielplätzen durch Private sofern Kanton keine anderen Vorschriften kennt)

PRO: AG, AI, AR, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, NE, NW, OW, SG, SH, SZ, TI, UR, VD, ZG, BPUK, Die Mitte, FDP, GPS, SP, Gemeindeverband, Städteverband, SGV, AefU, Alliance Enfance, arv, Centre Patronal, CGI, ECO Swiss, Handelskammer beider Basel, mfe, HEV ZH, HEV Schweiz, HEV Stadt ZH, InfraWatt, Pro Juventute, SVIT ZH, scienceindustries, Swissmem, uspi, VBSA, svu/asep, VZI.

PRO mit Anträgen: VS, Pro Natura

GEMISCHT: LU, TG, ZH.

Anträge:

- Die Kantone sollen die Gemeinden bei der Untersuchung und Sanierung von öffentlichen Kinderspielplätzen und öffentlichen Grünflächen zwingend finanziell unterstützen müssen (VS).

- Ergänzung von Art. 32d Abs. 6: Die Kosten für die Untersuchung und Sanierung von Kinderspielplätzen, Grünflächen und Hausgärten sowie Flächen und Gebieten mit wichtigen ökologischen Funktionen, die nach Artikel 32c Absatz 1 Buchstabe b, c und Absatz 1bissaniert werden, trägt grundsätzlich der Inhaber des Standortes, soweit das kantonale Recht keine anderslautenden Vorschriften enthält (Pro Natura).

- Die Sanierung von Bodenbelastungen an Orten finanziell zu unterstützen, wo sich Kleinkinder regelmässig aufhalten, wird befürwortet, jedoch sollten die Gelder aus dem VASA-Fonds den kantonalen Bodenfachstellen für systematische Bodenuntersuchungen zur Verfügung gestellt stellen. Der bodenschutzrechtliche Vollzug soll weiterhin in der VBBo verbleiben (LU).

- Die altlastenrechtlichen Bestimmungen sollen nur bei Sanierungen von Böden, auf denen Kinder regelmässig spielen, zu tragen kommen. Der übrige, umfassende Vollzug bei Bodenbelastungen (insb. bzgl. Landwirtschaftsflächen, Nutzungseinschränkungen) sei in der VBBo zu belassen (TG).

- Es müsse klar geregelt werden, dass Kosten für in Eigenverantwortung durchgeführte Untersuchungen von privater Seite nicht der öffentlichen Hand angelastet werden dürfen (ZH).

CONTRA: BE, SO, bauenschweiz, FSKB, KSE, metal.suisse.

12/45 054.10-00772/00002/00018/Q324-0774