Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/93: Teilrevision des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz) · 45 Seiten
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Änderung Umweltschutzgesetz Ergebnisbericht
- BE beantragt, die Revision von Artikel 32c zurückzustellen [Ergänzung: und damit auch der weiteren Bestimmungen, die auf den Änderungsvorschlag in Artikel 32c abstellen]. Die nach wie vor offenen Fragen seien zu klären und parallel zu einem neuen Vorschlag sei den Kantonen der Entwurf der Vollzugsverordnungen bzw. Vollzugshilfen vorzulegen.
- SO lehnt die Revision in der vorliegenden Form ab, vgl. aufgeführte Argumente zu Art. 32c Abs. 1, 1bis und 4.
- bauenschweiz, FSKB, KSE, metal.suisse erachten das Einschliessen von Kinderspielplätzen und privaten Grundflächen, die nicht durch Abfälle belastet sind, in die durch den VASA-Fonds zu finanzierenden Sanierungen als sachfremd. Daher beantragen sie die Streichung der entsprechenden Bestimmungen in Art. 32c und namentlich von Art. 32d Abs. 6, Art. 32ebisAbs. 6 und 7 und 32eterAbs. 1 Bst. e und f.
- Gemäss FSKB und KSE würden die neuen Regelungen zudem zu einer Zweckentfremdung der auf der Ablagerung von Abfällen im Inland und auf der Ausfuhr von Abfällen zur Ablagerung im Ausland erhobenen VASA-Abgabe führen, vgl. Argumentation zu Art. 32c Abs. 1, 1bisund 4.
Art. 32ebisAbs. 1 (Frist von 2040 für Abgeltungen an nichtbelasteten Standorte)
Von den insgesamt 65 zum Themenbereich Altlasten eingegangenen Stellungnahmen haben sich 48 generell zu den Fristen geäussert (vgl. nachfolgende Absätze). Grundsätzlich gegen die Festlegung von Fristen sind SO und der Schweizerische Bauernverband (vgl. Argumente von Art. 32ebisAbs. 3). Was die beantragten Fristverlängerungen und Vorbehalte betrifft, dürften für vorliegenden Artikel ebenfalls die generellen Stellungnahmen und Anträge von Art. 32ebisAbs. 3 gelten.
PRO: AG, AI, AR, BS, GE, GL, OW, UR, ZH, Die Mitte, FDP, SP, Städteverband, economiesuisse, SGV, bauenschweiz, ECO swiss, FSKB, Handelskammer beider Basel, mfe, metal.suisse, swissmem, VBSA.
PRO mit Anträgen: BE, BL, FR, GR, JU, LU, NE, NW, SG, SH, SZ, TG, TI, VD, VS, ZG, BPUK, Schweizerischer Gemeindeverband, AefU, arv, KSE, scienceindustries.
GEMISCHT: CHGEOL
CONTRA: SO, SBV.
Nur economiesuisse und swissmem haben sich mit einem gleichlautenden Vorbehalt explizit zur Frist 2040 für die Abgeltungen an die sich als nicht belastet erweisenden Standorte geäussert. Beide beantragen folgenden Passus einzufügen: «Wurde ein Standort durch den zuständigen Kanton als nicht belastet beurteilt, trägt das zuständige Gemeinwesen die Sanierungs- oder Überwachungskosten im Falle einer späteren Neubeurteilung.» Den beiden Stellungnehmenden geht es darum, für die betroffenen Unternehmen Rechtssicherheit und Planungssicherheit zu erhöhen und die finanziellen Risiken zu senken.
Art. 32ebisAbs. 2 (Frist von 2028 für Abgeltungen an die Untersuchungen von Ablagerungs-Betriebs- und Unfallstandorten)
PRO: AG, AI, AR, BS, GE, GL, JU, OW, UR, ZH, Die Mitte, FDP, SP, Städteverband, economiesuisse, bauenschweiz, ECO swiss, FSKB, Handelskammer beider Basel, mfe, metal.suisse, swissmem, VBSA, AefU, KSE
PRO mit Anträgen: BE, BL, FR, GR, LU, NE, NW, SG, SH, SZ, TG, TI, VD, VS, ZG, BPUK, Schweizerischer Gemeindeverband, SGV, arv, scienceindustries.
GEMISCHT: CHGEOL.
CONTRA: SO, SBV.
13/45 054.10-00772/00002/00018/Q324-0774