Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/11: Revisionen der Maturitäts-Anerkennungsverordnung und der Verwaltungsvereinbarung über die Anerkennung von Maturitätszeugnissen · 77 Seiten
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Groupe de géographie du Collège de Gambach unterstützt den Artikel.
Für Groupe de mathématiques du Collège du Sud macht der Artikel einen Sinn, wenn Statistiken über die Erfolgsquote ehemaliger Maturandinnen und Maturanden an den Hochschulen vorliegen würden.
Artikel 31: Berichterstattung
AI findet, der Lead müsse bei der SMK bleiben. Es brauche zwingend ein einfaches Reporting ohne ein aufwendiges Verfahren.
AR lehnt den Artikel dezidiert ab und regt eine Mitteilungspflicht an, wenn eine Veränderung vorgenommen wird.
FR, GR, SZ (3) stimmen zu. Es solle jedoch kein unverhältnismässiger bürokratischer Aufwand generiert werden.
SG möchte als Titel «Überprüfung» statt «Berichterstattung»
NW meint, dass die geforderte Periodizität der Berichterstattung ergänzt werden muss.
VPOD fordert die Streichung des Artikels.
SMK möchte eine präzisere und aussagekräftigere Formulierung. Es geht um ein unbürokratisches Reporting nach jeweils einheitlichen Gesichtspunkten und nicht um ein je individuelles Berichten jeder einzelnen Schule.
Für KSGR hat die Berichterstattung durch den Kanton und nicht durch die Schule zu erfolgen.
AGAB findet, eine ständige Zusammenarbeit zwischen BSLB und Gymnasien sei notwendig für die Qualitätssicherung.
Groupe de biologie du Collège de Gambach stimmt zu. Es solle kein unverhältnismässiger bürokratischer Aufwand generiert werden.
Artikel 32 (Schulversuche und Schweizer Schulen im Ausland)
AI, LU, SG, SH, KSGR, KRSEG (6) möchten Abweichungen auch für Maturitätsschulen für Erwachsene möglich machen.
FR stimmt zu.
VD schlägt in Kohärenz mit Art. 34 vor, hinzuzufügen, dass es der Vorstand der EDK und das WBF seien, die die Ausnahmen gewähren können.
Artikel 33: Gesuchseinreichung
AR macht einen Vorschlag für eine redaktionelle Änderung.
FR stimmt zu.
SMK, VSG möchten die Schweizerschulen im Ausland auch aufführen.
ETH-Rat findet, dass ein Ausstiegsszenario für Schulversuche fehle.
Artikel 34: Anerkennung
FR stimmt zu.
NW möchte Abs. 2 präzisieren.
SMK, VSG möchten die Schweizerschulen im Ausland auch aufführen.
Artikel 36: Übergangsbestimmungen
FR stimmt zu.
BL, JU, SG, TG, TI, VD (6) weisen darauf hin, dass die Aussage in Abs. 1 falsch ist.
SG, SO finden die Übergangsfristen zu lang beziehungsweise sehr lang gewählt.
Für BL, JU, NE, VD, ZH (5) ist die Übergangsfrist zu kurz.