Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/11: Revisionen der Maturitäts-Anerkennungsverordnung und der Verwaltungsvereinbarung über die Anerkennung von Maturitätszeugnissen · 77 Seiten

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Groupe de mathématiques du Collège du Sud (Bulle) bevorzugt die Variante 2 mit einem einfachen Ausgleich der ungenügenden Prüfungsnoten. Eine andere Variante wäre ein Durchschnitt von mindestens einer Note 4 bei Sprache 1, Sprache 2, Mathematik und SF, keine Note schlechter als 2, maximal 4 ungenügende Noten und ein doppelter Ausgleich auf die Endnoten.

Fachschaft Geschichte Kantonsschule Wohlen bevorzugt Variante 2. Bei Absatz d ist die Norm abzuschwächen auf drei ungenügende Prüfungsnoten. Diese Anpassung (auf drei ungenügende) ist nur vorzunehmen, wenn bei Artikel 26 die Variante 1 zum Zug kommt.

Artikel 29: Maturitätszeugnis

AI, NW, AG, SG, SO, TI (6) möchten auch die Note der Maturitätsarbeit aufführen.

AG, VD, ZG, ZH (4) möchten weiterhin einen Artikel zur Immersion aufführen. Die zwei- bzw. mehrsprachige Maturität ist wichtig für die Allgemeine Studierfähigkeit und beliebt bei den Schülerinnen und Schülern.

BE, FR begrüssen die Möglichkeit, nicht nur zweisprachige, sondern auch mehrsprachige Maturitäten anbieten zu können.

Für GR ist die Anpassung der Begrifflichkeit von «zweisprachige» auf «mehrsprachige» Maturität ohne nähere Erläuterungen nicht nachvollziehbar.

NW macht einen Formulierungsvorschlag für Ausländerinnen und Ausländer, bei denen der Heimatort in der Regel nicht bekannt ist.

Für TI ist unklar, welche anderen Fächer auf kantonaler Ebene aufgeführt werden können.

VSG, ETH-Rat, HEP Vaud, Kantonsschule Kreuzlingen (4) möchten auch die Note der Maturitätsarbeit aufführen.

Forum per l’italiano in Svizzera hält die aktuelle Formulierung für unklar bzgl. mehrsprachiger Maturitäten.

KSGR weist darauf hin, dass die in Abs. 2, Bst. b erwähnten Mindestanforderungen für die mehrsprachige Maturität im Reglement der SMK aufgeführt sind.

VSG findet, dass für Ausländerinnen und Ausländer der Heimatort nicht im Zeugnis zu verlangen sei.

Artikel 30: Qualitätsentwicklung und -sicherung

BS, FR, SH, TI, VD (5) stimmen zu.

SH wünscht konkretere Vorgaben.

TI möchte, dass die SMK eine regelmässige Überprüfung der Einhaltung des MAR/MAV durchführt.

VD möchte, dass die Schulen der zuständigen kantonalen Stelle Bericht erstatten und dieser der SMK. SGB vertritt den Standpunkt, dass die Qualitätssicherung und -entwicklung primär von guten Rahmenbedingungen für den Unterricht in Form von ausreichend Ressourcen (Zeit, Geld) abhängen.

Economiesuisse, digitalswitzerland fordern, dass standardisierte Indikatoren zu implementieren sind, die Vergleiche zwischen Kantonen und Schulen ermöglichen. Damit die Erfüllung von Art. 21 sichergestellt werden könne, solle diese Mehrwertanalyse insbesondere die basalen Kompetenzen testen. Zudem sollte die Studienerfolgsquote veröffentlicht werden müssen. Sie sei ein wichtiger Hinweis, wie gut ein Gymnasium in Bezug auf die allgemeine Studierfähigkeit ausbilde. Bei der Beurteilung dieser Quote müssten selbstverständlich die relevanten Einflussfaktoren berücksichtigt werden, insbesondere die Übertrittsquote an die Hochschulen.

Ligue Vaudoise empfiehlt die Streichung des Artikels, weil er die Kompetenzen des Bundes im Bereich der Schulgesetzgebung überschreitet und dazu beitrage, dass die Lehrkräfte von ihren grundlegenden Aufgaben des Unterrichtens abgelenkt werden.

EKF möchte, dass Genderfragen in die Qualitätsentwicklung der Schulen integriert werden.

VSG, SWR, VMBS, HEP Vaud, Groupe de biologie du Collège de Gambach (6) stimmen zu.

VSG möchte die Reihenfolge umkehren, weil zuerst die Qualitätsentwicklung und dann die Qualitätssicherung erfolge.