Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/11: Revisionen der Maturitäts-Anerkennungsverordnung und der Verwaltungsvereinbarung über die Anerkennung von Maturitätszeugnissen · 77 Seiten
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Erreichen der Bestehensbedingungen zu erreichenden Resultate nicht unmittelbar aus dem Maturazeugnis gelesen werden könnten oder das Maturazeugnis neben den Maturanoten noch einzelne Prüfungsnoten auflisten müsste, was seine Lesbarkeit erschweren würde.
TI möchte klären, was zwei Versuche bedeutet.
FDP, GLP, Travail.Suisse, VPOD, KSGR, VSS, DMK, RK der Kantonsschulen Aargau, SER, VMBS, PH Luzern, Groupe de biologie du Collège de Gambach, Groupe de mathématiques du Collège
de Gambach (13) sind für Variante 1.
FDP ist für das bewährte Prüfungsmodell (Variante 1). Der Nutzen der stärkeren Gewichtung der Maturitätsprüfung sei nicht erwiesen.
ETH-Rat regt an, als zusätzliche Bestehensbedingung zur Variante 1 die 19-Punkte-Regel einzuführen (Summe der 5 tiefsten Noten muss mindestens 19 Punkte betragen). Ohne diese Ergänzung plädiert er für die Variante 2, um die Maturitätsprüfungen gegenüber den Erfahrungsnoten zu stärken.
PH Luzern ist für die Variante 1, weil die Selektion nicht am Ende des Gymnasiums erfolgen sollte.
SER ist für die Variante 1. Die Variante 2 gewichte die Prüfungen zu stark und sollte in dieser Form nicht übernommen werden. Allerdings könne ein Kompromiss gefunden werden: Bestehenskriterien auch für die Prüfungsfächer, aber ohne doppelte Kompensation und ohne maximale Zahl an Noten unter 4.
Die Mitte, SVP, Junge Mitte Schweiz, PdA Basel, economiesuisse, digitalswitzerland, SMK, VSG,
SWR, USO, fh-ch, AMV, HEP Vaud, Philosophisch-Naturwissenschaftliche Fakultät der Universität Basel (14) stimmen Variante 2 zu.
Für Die Mitte werden mit der Variante 2 die Maturitätsprüfungen als eigenständiges Erfolgskriterium gewürdigt.
Junge Mitte Schweiz möchte bei Bst. c nur als einfache und nicht als doppelte Abweichungen.
Für SVP geht die Variante 2 in die richtige Richtung, aber zu wenig weit.
Economiesuisse, digitalswitzerland möchten, dass bei Mathematik und Erstsprache im jeweiligen Fach eine genügende Maturitätsnote erreicht werden muss.
VSG ist für Variante 2. Allerdings geht der aktuelle Vorschlag zu weit. Daher sollen in Abs. 2, Bst. c «doppelte» und Abs. 2, Bst. d ganz gestrichen werden.
USO spricht sich für eine stärkere Gewichtung der Prüfungen aus. Dies ist im Hinblick auf das Studium sinnvoll, da dort grosse Prüfungen essenziell sind. Lediglich über Bst. d ist, je nach Anzahl der Prüfungen, zu diskutieren.
Akademien der Wissenschaften Schweiz erkennen in beiden Varianten positive Aspekte. Sie würden in Variante 2 die doppelte Kompensation streichen, wobei man zur Stützung der basalen Kompetenzen in Erstsprache und Mathematik diese doppelt zählen könnte, und in a) und c) nur verlangen, dass der Durchschnitt aller Noten mindestens 4 sein muss.
VSMP schlägt eine Variante 2 ohne doppelte Kompensation vor.
KGU wünscht eine Stärkung der Maturitätsprüfungen aufgrund ihres Bildungswertes, ohne gleichzeitig zu rigide Bestehensnormen herbeizuführen.
Kerngruppe HSGYM-Mathematik bezweifelt, ob sich die bestehenden Probleme mit Hilfe revidierter Bestehensnormen substanziell lösen lassen.
RK der Kantonsschulen Aargau regt an, dass mit einer Auswahl von GF, die sowohl jahrespromotionsals auch maturitätsrelevant sind, und weiteren GF, die nur jahrespromotionsrelevant sind, die in der Vernehmlassungsvorlage vorgeschlagene Verschärfung der Bestehensnormen der Maturprüfung (Variante 2) unnötig ist. Eine Selektionshürde am Schluss der Ausbildung wird kategorisch abgelehnt.
Philosophisch-Naturwissenschaftliche Fakultät Universität Basel bevorzugt die Variante 2. Nur sie
verleihe der Maturitätsprüfung das notwendige Gewicht.
Kantonsschule Kreuzlingen begrüsst die Aufwertung der Maturitätsprüfung, teilt aber die Ansicht des VSG, wonach anstelle der doppelten Kompensation nur eine einfache Kompensation vorzusehen (Abs. 2, Bst. c) und auf eine Festlegung einer Maximalzahl von ungenügenden Noten in den Prüfungsfächern zu verzichten (Abs. 2, Bst. d) ist.