Vorlage

Vernehmlassung 2022/11: Revisionen der Maturitäts-Anerkennungsverordnung und der Verwaltungsvereinbarung über die Anerkennung von Maturitätszeugnissen · 15 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 3Fedlex · Vorlage

a. im betreffenden Kanton die Grundlagen nach den Artikeln 5

und 6 vorhanden sind und

b. der betreffende Maturitätslehrgang die Mindestanforderun-

gen nach den Artikeln 7–31 erfüllt.

Art. 5 Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung

Den Schülerinnen und Schülern steht ein kostenloses Angebot der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung zur Verfügung.

Art. 6 Chancengerechtigkeit

1Es bestehen geeignete Massnahmen zur Sicherstellung der Chancengerechtigkeit beim Übertritt von der Volksschule ins Gymnasium und während des Maturitätslehrgangs.

2Erwachsenen wird ermöglicht, eine gymnasiale Maturität auf dem zweiten Bildungsweg zu erlangen.

3Es besteht ein kontinuierlicher Dialog, sowohl zwischen der Volksschule und dem Gymnasium als auch zwischen dem Gymnasium und den Hochschulen.

Art. 7 Maturitätsschulen

Der gymnasiale Maturitätslehrgang erfolgt an einer allgemeinbildenden Vollzeitschule der Sekundarstufe II oder an einer allgemeinbildenden Vollzeit- oder Teilzeitschule für Erwachsene.

Art. 8 Bildungsziele

1Ziel des Maturitätslehrgangs ist es, dass die Maturandinnen und Maturanden über jene persönliche Reife verfügen, die Voraussetzung für ein Hochschulstudium ist und die sie auf anspruchsvolle Aufgaben in der Gesellschaft vorbereitet. Zu diesem Zweck wird: