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Vernehmlassung 2022/11: Revisionen der Maturitäts-Anerkennungsverordnung und der Verwaltungsvereinbarung über die Anerkennung von Maturitätszeugnissen · 15 Seiten

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a. den Schülerinnen und Schülern die im Hinblick auf ein

lebenslanges Lernen notwendigen grundlegenden Kompetenzen vermittelt;

b. die geistige Offenheit und die Fähigkeit zum kritischen

Denken und selbstständigen Urteilen der Schülerinnen und Schüler gefördert;

c. eine breit gefächerte, ausgewogene und kohärente Bildung,

nicht aber eine fachspezifische oder berufliche Ausbildung angeboten;

d. die Intelligenz, die Willenskraft, die Sensibilität in ethischen

und musischen Belangen sowie die physischen Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler gefördert.

2Maturandinnen und Maturanden sind fähig:

a. sich den Zugang zu neuem fachspezifischem und fachüber-

greifendem Wissen zu erschliessen;

b. ihre Neugier, ihre Vorstellungskraft und ihre Kommunika-

tionsfähigkeit zu entfalten;

c. allein und in Gruppen zu arbeiten;

d. logisch zu denken und zu abstrahieren;

e. intuitiv, analog und vernetzt zu denken;

f. wissenschaftliche Denk- und Arbeitsweisen nachzuvoll-

ziehen und anzuwenden; und

g. die Möglichkeiten und Grenzen des wissenschaftlichen

Erkenntnisgewinns zu beurteilen.

3Sie beherrschen mindestens eine Landessprache und verfügen über grundlegende Kompetenzen in weiteren Sprachen. Sie sind fähig, sich klar, treffend und einfühlsam zu äussern sowie Reichtum und Besonderheit der mit einer Sprache verbundenen Kultur zu erkennen.

4Sie finden sich in ihrer natürlichen, technischen, ökonomischen, gesellschaftlichen und kulturellen Umwelt zurecht, in Bezug auf die Gegenwart, die Vergangenheit und die Zukunft und auf schweizerischer und internationaler Ebene. Sie sind bereit, Verantwortung gegenüber sich selbst, den Mitmenschen, der Gesellschaft und der Natur wahrzunehmen.