Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/11: Revisionen der Maturitäts-Anerkennungsverordnung und der Verwaltungsvereinbarung über die Anerkennung von Maturitätszeugnissen · 10 Seiten

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4.5 Abgleichung der Rechtserlasse zur Sicherstellung der Gleichwertigkeit der schweizerischen Maturitätszeugnisse

Artikel 8:

Dieser Artikel ist inhaltlich identisch mit dem Artikel 7 in der geltenden Verwaltungsvereinbarung.

Um die Gleichwertigkeit des schweizerischen Maturitätszeugnisses mit den kantonalen oder kantonal anerkannten gymnasialen Maturitätszeugnissen sicherzustellen, sind Änderungen der Verordnung des Bundesrats vom 7. Dezember 199821 über die Schweizerische Maturitätsprüfung mit MAR/MAV abzugleichen und mit der EDK zu koordinieren.

Damit wird dem Partnerschaftsgedanken in diesem Bereich Rechnung getragen.

4.6 Schweizerisches Forum gymnasiale Maturität

Artikel 9: Grundsatz

Ein schweizerisches Forum gymnasiale Maturität ist nötig, um die inhaltliche Pflege, die Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität sowie den kontinuierlichen Austausch der an der gymnasialen Maturität beteiligten Gremien fortzusetzen und nötigenfalls zu intensivieren. Damit kann auch die Vernetzung und Zusammenarbeit über die Sprachgrenzen hinaus massgeblich verbessert werden. Das auf strategischer Ebene disponierte Forum ergänzt die bestehenden Organe der Maturitätsanerkennung und des Bildungsmonitorings in sinnvoller Weise.

Artikel 10: Aufgaben

In Absatz 1 wird die Aufgabe festgelegt, den Austausch und die Vernetzung der an der gymnasialen Maturität beteiligten Gremien und Organisationen gesamtschweizerisch sicher zu stellen.

Gemäss Absatz 2 gewährleistet das Forum den Dialog zur inhaltlichen Pflege und die Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität und koordiniert allfällige Massnahmen. Dabei fördert es das gegenseitige Verständnis zwischen den beteiligten Interessengruppen. Im Rahmen dieser Aufgabe können unter anderem die im Rahmen des Projektes WEGM nicht weiter verfolgten Vorschläge bei Bedarf konkretisiert werden (vgl. Erläuterungen zu E-MAV).

Absatz 3 nennt in einer nicht abschliessenden Aufzählung Themen, welche das Forum beschäftigen werden. Dabei handelt es sich um die Übergänge von der abgebenden (Sekundarstufe I) sowie zur abnehmenden (universitäre und pädagogische Hochschulen) Bildungsstufe und die damit verbundenen Fragen und Problematiken (Buchstabe a). Zentral ist hier beispielsweise die Frage der Chancengerechtigkeit. Dabei sind die Ergebnisse der Bildungsberichtserstattung oder kantonale Pilotprojekte zu beachten, womit zur gemeinsamen Weiterentwicklung des in Art. 6 E-MAV formulierten Grundsatzes beigetragen wird. Weiter sollen die Digitalisierung und deren Auswirkungen auf das Lehren und Lernen (Buchstabe b), die Aus- und Weiterbildung von Lehrpersonen (Buchstabe c) und die Forschung zu Themen des Gymnasiums (Buchstabe

d) Themen des Forums sein.

Gemäss Absatz 4 kann das Forum im Auftrag des WBF und der EDK Analysen und Empfehlungen erarbeiten oder veranlassen. Das Forum hat darüber hinaus keine Beschluss-Kompetenz.

Artikel 11: Zusammensetzung und Organisation

Der Vorsitz des Forums wird gemäss Absatz 1 jährlich alternierend vom SBFI und vom Generalsekretariat der EDK wahrgenommen.

Gemäss Absatz 2 sind neben dem SBFI und dem GS EDK die weiteren Mitglieder des Forums festgehalten.

Dies umfasst je ein Direktionsmitglied der Schweizerischen Koordinationsstelle für Bildungsforschung (SKBF) (Buchstabe a) und des Schweizerischen Kompetenzzentrums für die Mittelschule (ZEM CES) (Buchstabe b).

Weiter sind dies je ein Präsidiumsmitglied der Kammer der pädagogischen Hochschulen aus der Delegation Lehre der Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen (Swissuniversities) (Buchstabe c), der

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