Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/12: Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (Datenweitergabe der Versicherer in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und zweiter Teil der Massnahmen zur Kostendämpfung des Pakets 1a) · 71 Seiten

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zept ausarbeiten. Damit die Erkenntnisse aus den Pilotprojekten bestmöglich in die Entwicklung des Schweizer Gesundheitswesens einfliessen können, sei eine gemeinsame Evaluation der Projekte durch den Bund und die Akteure des Gesundheitswesens vorzusehen.

Die Mitte spricht sich für den Entwurf aus. Sie betont, dass die Anforderungen an die Pilotprojekte attraktiv sein müssen, damit die Umsetzung innovativer Pilotprojekte gefördert werde.

Die SP ist mit der Vorlage voll und ganz einverstanden.

Die Piratenpartei weist insbesondere auf die Diskrepanzen zwischen vorgeschlagenen Änderungen und der geltenden Gesetzgebung hin.

Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete

Die SAB (deren Stellungnahme von der Arbeitsgruppe Berggebiet voll und ganz unterstützt wird) begrüsst den Vorschlag zur Einführung eines Experimentierartikels als innovatives Element im Gesundheitswesen. Aus ihrer Sicht ermöglicht die Digitalisierung völlig neue Anwendungen und Formen der Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern in der Grundversorgung (nicht nur zwischen Leistungserbringern in der medizinischen Grundversorgung, sondern zwischen Leistungserbringern sämtlicher Bereiche in der Grundversorgung). Ferner gehe es vor allem auch darum, das Gesundheitswesen aus räumlicher Perspektive zu denken. Gemeinden, Gemeindegruppen oder Kantone sollten die Grundversorgung vermehrt aus ganzheitlicher Sicht betrachten und die Synergiepotenziale zwischen den verschiedenen Leistungen in der Grundversorgung ausloten. Der Experimentierartikel stelle somit eine Chance dar, mit einer solchen Betrachtungsweise zu beginnen.

Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft

Der SGB hat den neuen Experimentierartikel zwar abgelehnt, weist aber auf die klaren und gut definierten Verordnungsbestimmungen hin, mit denen er weitgehend einverstanden ist.

economiesuisse wie auch der SAV haben keine Stellung zur Vorlage genommen.

Organisationen des Gesundheitswesens – Patientenverbände

Der VASK Schweiz und die Geliko begrüssen die Möglichkeit, innerhalb des Rahmens des KVG neue Modelle zwecks Kostendämpfung, Stärkung der Qualität oder Förderung der Digitalisierung zu erproben. Mit der Erprobung solcher Modelle dürften weder die Patientensicherheit noch die gesundheitliche Chancengleichheit und der gleichberechtigte Zugang zum Gesundheitssystem gefährdet werden.

Organisationen des Gesundheitswesens – Leistungserbringer

Die FMH, mfe (zusammen mit der SGAIM), der vsao und Physioswiss unterstützen die Vorlage nur, wenn Leistungserbringer, Versicherer und Kantone gleichgestellt werden. Für die FMH und mfe fehlen zudem Bestimmungen darüber, wie die Gesuchsteller über allfällige Pilotprojekte informiert werden beziehungsweise welche Möglichkeiten es gibt, solche Projekte zu lancieren. Wie der vsao, der SBK und Physioswiss sind auch sie der Meinung, dass Projekte, die über den aktuellen Rahmen des KVG hinausgehen, möglich sein sollten, sofern sie zu einer Qualitätsverbesserung führen. Für den vsao und Physioswiss darf nicht nur der Faktor Kosten berücksichtigt werden; auch der medizinische Aspekt sollte eine zentrale Rolle spielen. Physioswiss ist ferner der Ansicht, dass die zahlreichen Anforderungen eine zu grosse Hürde darstellten.