Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/12: Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (Datenweitergabe der Versicherer in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und zweiter Teil der Massnahmen zur Kostendämpfung des Pakets 1a) · 71 Seiten

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ARTISET hat auf eine Stellungnahme zur Vorlage verzichtet. Nach Ansicht des ASPS sind die Ausführungsbestimmungen zum Experimentierartikel weitgehend vertretbar.

Zahlreiche Ärztinnen und Ärzte schliessen sich der Meinung der SMSR, des SOV, der VSÄG, der MfeVS, der WOG, des WAeV und den MFÄF an: Es sei zwingend notwendig, dass jedes Projektgesuch im Rahmen einer nachweislichen Partnerschaft zwischen den verschiedenen betroffenen Akteuren – Versicherer, Leistungserbringer, Patientinnen und Patienten – eingereicht würde, um zu verhindern, dass ein einzelner Akteur versucht, einseitig Projekte gegenüber anderen Partnern durchzusetzen.

ChiroSuisse begrüsst die Nennung der Voraussetzungen, die bei Pilotprojekten erfüllt sein müssen, weist aber darauf hin, dass bereits bei der Bewilligung von Pilotprojekten auf Angaben zu einer möglichen Verlängerung oder eine Finanzierung der Projekte über die Pilotphase hinaus geachtet werden sollte. Vonseiten der FAMH gibt es keine Anmerkungen. Der EVS weist darauf hin, dass die Möglichkeit einer Projektbeteiligung für finanzschwache Akteure begrenzt sei und dass dadurch kleine, innovative Projekte verhindert würden.

Die FSP ist mit den vorgeschlagenen Bestimmungen im Wesentlichen einverstanden und begrüsst, dass nach Artikel 59b Absatz 3 KVG Projekte auch in anderen als den unter Artikel 59b Absatz 2KVG definierten Bereichen bewilligt werden können. Auch H+ ist mit der Vorlage einverstanden, fordert aber Präzisierungen und Korrekturen, vor allem in Bezug auf die Bearbeitungsdauer von Gesuchen und die Kompetenzen der für die Prüfung zuständigen Behörde. Nach Ansicht von H+ muss der Experimentierartikel Innovation fördern, allerdings könnte der Detaillierungsgrad in Artikel 77l bis 77q eher innovationshemmend wirken.

Die SSO ist der Auffassung, dass die unterschiedlichen Leistungsvoraussetzungen – insbesondere mit Blick auf die Übernahme von Leistungen, die nicht im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Ausland erbracht werden – im Zuge der Projektbewilligung ebenfalls zu beachten sind. Dies betrifft die gesetzlichen Vorgaben, das Lohnniveau, die Ausbildungsbedingungen, die Qualitätsanforderungen und, ganz allgemein, die Patientensicherheit. Ohne diese Daten ist ihrer Meinung nach ein Vergleich mit in der Schweiz erbrachten Leistungen nicht möglich.

Da auch die Pharmabranche von den Massnahmen zur Kostendämpfung betroffen ist, möchte Iph ebenfalls Pilotprojekte einreichen können. Der Verband ist jedoch der Ansicht, dass der Vorgehensvorschlag etwas schwerfällig sei, insbesondere weil jedes Projekt nicht nur einer Bewilligungspflicht unterliege, sondern auch noch in einer eigenen Verordnung geregelt sein müsse. Iph wünscht zudem, dass die eingereichten Projektgesuche rasch durch das BAG bearbeitet werden.

SMT begrüsst die Schaffung eines Experimentierartikels und die damit verbundene Möglichkeit des BAG, innovative Pilotprojekte im Schweizer Gesundheitswesen zu bewilligen. Solche Projekte können dazu beitragen, die Kostenentwicklung zu dämpfen, sofern die eingeforderten Informationen und der Bewilligungsprozess Experimente fördern oder zumindest die Verhältnismässigkeit beachten. Wichtig erscheint SMT, dass die administrativen Hürden innovative Pilotprojekte nicht hemmen und eine zeitnahe Bearbeitung ermöglichen (Kommunikation Entscheid EDI innerhalb von maximal 90 Kalendertagen).

Organisationen des Gesundheitswesens – Versicherer

curafutura sowie die MTK unterstützen die Idee eines Experimentierartikels, lehnen jedoch eine bürokratische und zentralisierte Umsetzung ab und betonen, dass noch erhebliche Verbesserungen notwendig seien. Nach Ansicht von curafutura muss garantiert werden, das die Partizipation für alle Teilnehmende freiwillig ist. Zudem dürfe es sich bei den Pilotprojekten nicht um Versuche handeln, die vom EDI ausgingen und von den Tarifpartnern in einem Top-