Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/12: Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (Datenweitergabe der Versicherer in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und zweiter Teil der Massnahmen zur Kostendämpfung des Pakets 1a) · 71 Seiten

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Organisationen des Gesundheitswesens – Patientenverbände

Der VASK Schweiz und die Geliko betonen, dass dieser Artikel dem Ziel des Gesetzgebers zuwiderlaufe und insbesondere nicht dem Willen des Parlaments entspreche; man schlage die Einrichtung eines Fonds vor, in den auch die Versicherer einzahlen würden (wie dies bei der Förderung von Projekten der Eidgenössischen Qualitätskommission der Fall ist).

Organisationen des Gesundheitswesens – Leistungserbringer

Nach Auffassung von FMH, mfe, SBK, EVS, Physioswiss, SVBG, SGAIM, SMT, VSÄG (der sich zahlreiche Ärztinnen und Ärzte anschliessen), WOG, WAeV, MFÄF und MfeVS ist die Tatsache, dass keine finanzielle Unterstützung seitens des Bundes erfolgt, nicht im Sinne des mit dem Experimentierartikel verfolgten Ziels. Dies würde nämlich bedeuten, dass nur Akteure mit erheblichen finanziellen Mitteln in der Lage wären, Pilotprojekte zu lancieren. Der Artikel sei zu streichen und durch eine neue Bestimmung zu ersetzen.

Der ASPS stimmt dieser Schlussfolgerung zu und ist seinerseits der Ansicht, dass Artikel 77m dahingehend umformuliert werden muss, dass sich der Bund nach Prüfung eines Gesuchs finanziell an einem Pilotprojekt beteiligen kann. Für H+ ist nicht ersichtlich, welche Verwaltungskosten hier gemeint sind, und diese sollten seiner Meinung nach definiert oder auf ein absolutes Minimum beschränkt werden.

Die FSP betrachtet die vorgesehene Finanzierung als grosses Hemmnis, das wenig Spielraum für echte Innovation zulässt. Sie schlägt vor, diese Bestimmung zu streichen und eine neue Kostenregelung einzuführen, die allen Kreisen die gleichen Chancen einräumt.

SMT befürchtet, dass diese Regelung innovationshemmend wirken könnte. Es seien gegebenenfalls auch andere Finanzierungsmodelle in Betracht zu ziehen.

Organisationen des Gesundheitswesens – Versicherer

Für curafutura muss neben der Berücksichtigung der Verwaltungskosten auch eine gewisse Flexibilität bei der Finanzierung ermöglicht werden. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass Pilotprojekte in den Bereichen Qualität oder Digitalisierung eingeschränkt würden oder nicht realisiert werden könnten. Der Verband schlägt vor (im Sinne seines Ansatzes zur Anpassung des Konzepts, vgl. Ziff. 5.5.1), den Artikel wie folgt neu zu formulieren:

«Die Kosten für das Pilotprojekt sowie die mit der Wiederherstellung des vor dessen Durchführung bestehenden Zustands verbundenen Verwaltungskosten Kosten gehen zulasten der Inhaber Parteien der Vereinbarung für das Pilotprojekt.»

santésuisse ist zwar im Wesentlichen mit der vorliegenden Bestimmung einverstanden, diese sollte ihrer Meinung nach aber eine öffentliche Beteiligung nicht ausschliessen. Auch Groupe Mutuel gelangt zu diesem Schluss.

Konsumentenverbände und andere Organisationen AGS, FRC und SKS, Public Health Schweiz und Innovationsociale vertreten weitgehend

die gleiche Meinung wie die FMH. Darüber hinaus schlagen sie analog zum VASK Schweiz die Einrichtung eines Fonds vor, in den auch die Versicherer einzahlen würden. Innovationsociale schlägt folgende neue Formulierung vor:

«Die Kosten für das Pilotprojekt sowie die mit der Wiederherstellung des vor dessen Durchführung bestehenden Zustands verbundenen Verwaltungskosten gehen zu einem begrenzten