Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/2: Bundesgesetz über die Mobilitätsdateninfrastruktur · 56 Seiten
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Abbildung 4: Übersicht über Aufgaben beim Betrieb der NADIM
4.1.8.2.1 Standardisierung
Zur Gewährleistung eines standardisierten Datenaustauschs in einem Ökosystem mit zahlreichen Datenlieferanten und -bezügern sind Vorgaben über Struktur und Format gemeinsam genutzter Daten, Schnittstellen und Prozesse erforderlich. Um dies zu gewähr- leisten, können stufengerecht der Bundesrat bzw. die Betreiberin der NADIM unter Einbezug der relevanten Akteure Normen und Standards für die Bereitstellung und den Austausch von Mobilitätsdaten und Metadaten entwickeln, weiterentwickeln und festlegen. Dazu sind international oder national anerkannte Normen und offene Standards sowie Best Practices soweit möglich und fachlich sinnvoll zu berücksichtigen und neue Entwicklungen aktiv zu verfolgen.
Im Rahmen der Vorgaben zu Normen und Standards wird besonders auf die Interoperabilität der Daten geachtet. Im Hinblick auf eine optimale Vernetzung und den vereinfachten Austausch von Mobilitätsdaten definieren der Bundesrat bzw. die Betreiberin unter Einbezug der relevanten Akteure und ggf. auf Basis allgemeiner Vorgaben die konkreten Vorgaben über die Anforderungen an die einzuliefernden Daten und Metadaten27, welche die Interoperabilität unterstützen.
Insbesondere sind Anforderungen an die einzuliefernden Daten und bereitgestellten Dienste bezüglich der zu verwendenden Stan- dards inkl. Datenmodellen, eindeutigen und persistenten Identifikatoren, Schnittstellen, Datenqualität (z.B. Verfügbarkeit, Korrekt- heit, Konsistenz, Vollständigkeit, Genauigkeit, Aktualität, Redundanzfreiheit, Eindeutigkeit), weiteren Qualitätsvorgaben, Einliefe- rungsprozessen, Korrekturprozesse, Anonymisierung, Nachführung und Dokumentation vorzugeben. Bei den Qualitätsvorgaben kann es sich um Vorgaben zur absoluten Qualität oder auch um Vorgaben zur Angabe der Qualitätsstufe eines Datenbestandes handeln.
Die Umsetzung der definierten Vorgaben in Bezug auf die Mobilitäts- und Metadaten stellt eine zentrale Voraussetzung für die Erfüllung der Zielsetzungen insbesondere der NADIM dar. Die Überwachung der Umsetzung erfolgt durch die Betreiberin oder unter Einbezug einer von ihr beauftragten Stelle. Die Betreiberin definiert die Art und Weise des Monitorings, insbesondere dafür geeigne- te Messwerkzeuge und Mechanismen. Die Verantwortung für die Umsetzung der Vorgaben liegt bei den Datenlieferanten28. Falls gewisse Vorgaben nicht eingehalten werden, kann die Betreiberin vorgegebene Massnahmen bzw. Sanktionen ergreifen. Dazu defi- niert und implementiert die Betreiberin unter Einbezug der relevanten Akteure Prozesse, die im Falle der Nichteinhaltung der Vorga- ben sicherstellen, dass die Datenlieferanten benachrichtigt und die entsprechenden Daten, Dienste und die zugehörigen Schnittstellen zeitnah bereinigt werden. Dabei hat die Betreiberin sicherzustellen, dass die nötigen Korrekturen bei den Quellsystemen der Daten- lieferanten vorgenommen werden, damit die Fehler zukünftig nicht mehr auftreten.
Die Betreiberin kann die Datenlieferanten bei der Bereinigung technisch und fachlich unterstützen. Falls der Datenlieferant einen Fehler nicht in angemessener Zeit beheben kann, prüft die Betreiberin, ob eine entsprechende Korrektur auf der NADIM selbst durchgeführt werden kann. Bei Bedarf kann die Betreiberin im Falle der Nichteinhaltung von Vorgaben auch weitere Massnahmen oder Sanktionen durchsetzen, wie z.B. das Zurückweisen gewisser Datenbestände.
4.1.8.2.2 Datenaustausch
Integration von Daten
Im Rahmen des Betriebs der MODI, insbesondere der NADIM, werden die Kerndaten, also die minimal für ein effizientes Mobili- tätssystem erforderlichen Daten (vgl. Ziff. 4.1.8.6), der verschiedenen Datenlieferanten (u.a. Mobilitätsanbieter, öffentliche Hand) integriert. Die Integration umfasst die Entgegennahme von Daten über vorgegebene Schnittstellen nach vorgegebenen Formaten und Qualitätsanforderungen. Die Daten werden entsprechend dieser Vorgaben plausibilisiert.
27 Vgl. Interoperabilitätsplattform gemäss Nationaler Datenbewirtschaftung: Datenkatalog der Schweiz Nationale Datenkatalog der Schweiz und unterstützt den effizienten Datenaustausch zwischen Behörden, Unternehmen und Bürgern. I14Y bietet eine Übersicht der Datensammlungen und Schnittstellen von Bund, Kantonen und Gemeinden und stellt deren Metadaten in einem zentralen Katalog zur Verfügung. www.i14y.admin.ch
28 Im Rollenkonzept der Nationalen Datenbewirtschaftung übernimmt der Dateninhaber diese Aufgabe.