Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/2: Bundesgesetz über die Mobilitätsdateninfrastruktur · 56 Seiten
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Ausserdem werden im Rahmen der Vorgaben des Bundesrates über die Kerndaten hinaus weitere relevante Daten integriert. Die für die Dateneinlieferung und die Aktualisierungsprozesse erforderlichen Dokumentationen und Anleitungen sind frei zugänglich zur Verfügung zu stellen.
Technischer / fachlicher Support von Datenlieferanten und -bezügern
Um den grösstmöglichen Nutzen für die Datenbezüger erzielen zu können, müssen gewisse technische Vorgaben (z.B. geforderte Datenmodelle und Schnittstellen) sowie Vorgaben zum Datenschutz bei der Dateneinlieferung eingehalten werden. Aus diesem Grund unterstützt und begleitet die Betreiberin die Datenlieferanten durch fachlichen / technischen Support im Datenlieferungspro- zess, etwa mit Empfehlungen, Vorlagen oder Umsetzungswerkzeugen ("Tools"). Dies erhöht den Anreiz zur Datenlieferung für private Akteure, da auf diese Weise für die Datenlieferanten sowohl die Kosten als auch das Risiko von Problemen bei der Umset- zung gesenkt werden können. Im Sinne des Gesetzeszweckes ist dabei insbesondere auch die Unterstützung kleinerer, weniger fi- nanzkräftiger Anbieter gerade auch in Randregionen anzustreben. Im Hinblick auf eine möglichst breite Nutzung der Mobilitätsdaten kann die Betreiberin auch Datenbezüger technisch und fachlich dabei unterstützen, die Daten und Schnittstellen in ihre Endkunden- systeme einzubinden.
Die Betreiberin könnte durch die Erarbeitung von Standardvertragspaketen die Abwicklung zwischen Datenlieferantinnen/lieferanten und Datenbezügerinnen/-bezügern bei der technischen Anbindung aber auch im Vertrieb erleichtern. Auch diesbezüglich wird unter Einbezug der Akteure weiter geklärt, wo zugunsten eines effizienten Mobilitätssystems konkreter Bedarf für solche Leistungen besteht.
Konsolidierung
Zur Sicherstellung der Interoperabilität müssen die Mobilitätsdaten nach Bereichen konsolidiert werden. Die Datenkonsolidierung umfasst die Zusammenführung von Daten aus verschiedenen Quellen in eine gemeinsame Dateninfrastruktur, wobei Redundanzen und Ungenauigkeiten beseitigt und die Daten harmonisiert werden. Ziel der Datenkonsolidierung sind Datensätze von hoher Qualität. Bereits heute existieren verschiedene öffentliche und private Stellen, welche die Konsolidierung von Daten bestimmter Bereiche vornehmen, z.B. im Bereich der Geodaten. Die Betreiberin der NADIM kann die Konsolidierung der Daten aus einem Themenbe- reich der Mobilität übernehmen (z.B. Sharing oder Elektromobilität).
Aufbewahrung und Historisierung
Für Auswertungen und die Nutzung u.a. für die Verkehrsplanung und -lenkung sowie als Grundlage für Forschungsprojekte sollte die Aufbewahrung und somit langfristige Verfügbarkeit von ausgewählten Datensätzen möglich sein. Die MDA kann ausgewählte Datensätze, die als Open Data und somit zur freien Weiterverwendung zur Verfügung stehen, bei Bedarf aufbewahren und als histo- rische Datensätze offen zur Verfügung stellen. Datenlieferanten können ihre Daten auch selbst aufbewahren und als historische Datensätze über die NADIM zugänglich machen.
Zusätzlich zur Aufbewahrung ist eine Historisierung der Systemzustände der NADIM durch die MDA für den Nachvollzug von Änderungen an den Daten und Systemen sicherzustellen und bereitzustellen.
Beim Thema der Aufbewahrung und Historisierung der Mobilitätsdaten wird auf die Arbeiten zur Förderung der digitalen Selbstbe- stimmung und vertrauenswürdiger Datenräume verwiesen (vgl. Ziffer 4.1.12.2). Die Funktionalitäten und Aufgaben der NADIM sind eng auf diese Entwicklungen abzustimmen.
Inventarisierung
Für Datenlieferanten und -bezüger muss transparent ersichtlich sein, welche Datenlieferanten ihre Daten bereitstellen sowie welche Datenbestände über die NADIM abrufbar sind. Für diesen Zweck stellt die Betreiberin ein Inventar der bereitgestellten Daten und Dienste sowie der angeschlossenen Datenlieferanten u.a. auf der Interoperabilitätsplattform zur Verfügung.
Bereitstellung von Daten und Diensten
Die Betreiberin stellt aktuelle und harmonisierte Mobilitätsdaten und -dienste für eine breite Nutzung über die NADIM sowie insb. auf der Interoperabilitätsplattform die entsprechenden Metadaten zur Verfügung. Bei der Bereitstellung der Daten und Dienste ge- währleistet die Betreiberin die Erfüllung der generellen Anforderungen (vgl. Ziff. 4.1.5). Sie sorgt dafür, dass die Daten und Dienste einfach und benutzerfreundlich mittels geeigneten Publikationsformen und standardisierter Formate bereitgestellt werden. Die Be- treiberin stellt die für den Bezug der Daten und Dienste erforderlichen Dokumentationen und Anleitungen frei zur Verfügung. Zur Sicherstellung der erforderlichen Service-Qualität und Systemverfügbarkeit kann die Betreiberin die Zugriffe der Datenbezüger verwalten und steuern.
Betrieb und Weiterentwicklung
Im Sinne einer flexiblen und agilen technologischen Ausgestaltung und Weiterentwicklung der NADIM legt die Betreiberin unter Einbezug der relevanten Akteure öffentlich einsehbare Prozesse insbesondere zu folgenden Themenbereichen fest und setzt diese um:
- Incident Management
- Monitoring
- IT-Sicherheit und Cybersecurity
- Release Management
- Change Management
- fachliche und technische Weiterentwicklung unter Einbezug der Nutzer-Community (Datenlieferantinnen/-lieferanten und – Bezügerinnen/-bezüger).
Die Betreiberin informiert die Nutzerinnen und Nutzer (Datenlieferantinnen/lieferanten und –Bezügerinnen/-bezüger) der NADIM rechtzeitig in angemessener Weise über Anpassungen der Systeme und Schnittstellen.