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Vernehmlassung 2022/29: Bundesgesetz über die Prüfung ausländischer Investitionen · 9 Seiten

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Vorentwurf

Bundesgesetz über die Prüfung ausländischer Investitionen (Investitionsprüfgesetz, IPG)

vom …

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

gestützt auf die Artikel 95 und 101 der Bundesverfassung1,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom …2,

beschliesst:

1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Zweck

Dieses Gesetz bezweckt, Übernahmen inländischer Unternehmen durch ausländische Investoren zu verhindern, welche die öffentliche Ordnung oder Sicherheit gefährden oder bedrohen.

Art. 2 Geltungsbereich

1 Dieses Gesetz gilt für Übernahmen von inländischen Unternehmen des privaten und des öffentlichen Rechts durch ausländische Investoren.

2 Es ist auf Sachverhalte anwendbar, die sich in der Schweiz auswirken, auch wenn diese im Ausland veranlasst werden.

3 Der Bundesrat kann Übernahmen durch ausländische Investoren aus bestimmten Staaten vom Geltungsbereich dieses Gesetzes ausnehmen, sofern die öffentliche Ordnung und Sicherheit gewährleistet ist.

SR …

1 SR 101

2 BBl …