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Vernehmlassung 2022/29: Bundesgesetz über die Prüfung ausländischer Investitionen · 9 Seiten
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Vorentwurf
Bundesgesetz über die Prüfung ausländischer Investitionen (Investitionsprüfgesetz, IPG)
vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 95 und 101 der Bundesverfassung1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom …2,
beschliesst:
1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Zweck
Dieses Gesetz bezweckt, Übernahmen inländischer Unternehmen durch ausländische Investoren zu verhindern, welche die öffentliche Ordnung oder Sicherheit gefährden oder bedrohen.
Art. 2 Geltungsbereich
1 Dieses Gesetz gilt für Übernahmen von inländischen Unternehmen des privaten und des öffentlichen Rechts durch ausländische Investoren.
2 Es ist auf Sachverhalte anwendbar, die sich in der Schweiz auswirken, auch wenn diese im Ausland veranlasst werden.
3 Der Bundesrat kann Übernahmen durch ausländische Investoren aus bestimmten Staaten vom Geltungsbereich dieses Gesetzes ausnehmen, sofern die öffentliche Ordnung und Sicherheit gewährleistet ist.
SR …
1 SR 101
2 BBl …