Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/31: Bundesgesetz über einen Rettungsschirm für die Elektrizitätswirtschaft · 13 Seiten
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Aktenzeichen: BFE-421.2-13/1/4
3. Übersicht über die Vernehmlassungsteilnehmenden
Im Rahmen der Vernehmlassung sind insgesamt 58 Stellungnahmen eingegangen.
Teilnehmende nach Kategorie Eingegangene Stellungnahmen Kantone25
In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien6
Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete3
Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft3
Kantonale Konferenzen1
Ausserparlamentarische Kommissionen2
Elektrizitätswirtschaft8
Industrie- und Dienstleistungswirtschaft1
Weitere Vernehmlassungsteilnehmende9
Stellungnahmen insgesamt58
4. Vernehmlassungsergebnisse
4.1. Zusammenfassung
Im Grundsatz bestätigt die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden die Haltung des
Bundesrates, dass Handlungsbedarf besteht. Dass der Bundesrat mit seiner Vorlage die Debatte lanciert hat, wird begrüsst. Den gesetzlichen Handlungsbedarf in Frage stellen die Schweizerische Volkspartei (SVP) und der Gewerbeverband. Auch die FDP.Die Liberalen (FDP) äussert sich sehr kritisch.
Uneinigkeit besteht bei der Frage der Ausgestaltung der Vorlage. Umstritten ist insbesondere, an welche Bedingungen die Unterstützung durch den Bund geknüpft sein soll. Während die
Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SP) und die GRÜNEN Schweiz (Grüne) diverse weitere Bedingungen (wie z.B. mehr Investitionen in erneuerbare Energien in der Schweiz) fordern, erachten die Strombranche und Economiesuisse die Anforderungen als unverhältnismässigen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit der betroffenen Unternehmen. Kritisiert werden die Verhaltens- und
Offenlegungspflichten sowie die Bereitstellungspauschale.
Kritisiert wird weiter die zwingende Unterstellung gewisser Unternehmen unter das Gesetz, die Beschränkung des Geltungsbereichs auf diese Unternehmen und die Höhe des Risikozuschlags. In Frage gestellt wird verschiedentlich auch die Dringlichkeit der Vorlage, verbunden mit deutlicher Kritik am kurzen Vernehmlassungsverfahren.
4.2. Kantone und kantonale Konferenzen
Konferenz kantonaler Energiedirektoren (EnDK)
Der Rettungsschirm solle allen Energieversorgungsunternehmen potenziell offenstehen. Die Beschränkung auf «systemkritische» und «privatrechtlich organisierte» Unternehmen sei
problematisch.
4/13 BFE-D-0D8A3401/109