Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/31: Bundesgesetz über einen Rettungsschirm für die Elektrizitätswirtschaft · 13 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 10Fedlex · Ergebnisbericht

Aktenzeichen: BFE-421.2-13/1/4

‒ auf alle weitergehenden regulatorischen Inhalte verzichten

‒ sich "in die Rechtsordnung einfüge, ohne Verletzung von Verfassungs-, Zivil- und

Gesellschaftsrecht"

BKW Energie AG

Die BKW lehnt den vorliegenden Entwurf ab, insbesondere aus folgenden Gründen:

‒ Die vorgesehenen Massnahmen stellten einen massiven Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit dar: «Systemkritische» Unternehmen werden unter den Rettungsschirm gezwungen, auch wenn sie gar keinen Bedarf für eine solche Rettung haben. Ihnen würden nicht nur zahlreiche "einschneidende" Verhaltens- und Auskunftspflichten auferlegt, sondern sie würden zudem zum Abschluss eines Darlehensvertrags mit dem Bund gezwungen. Sowohl diese Pflichten als auch die Bereitstellungspauschale seien unangemessen.

‒ Die Einstufung als «systemkritisches» Unternehmen erfolge willkürlich, nicht nachvollziehbar und unzureichend.

‒ Ein Rettungsschirm nur für spezifische Unternehmen führe zu Fehlanreizen und

Wettbewerbsverzerrungen, da als «systemkritisch» definierte Unternehmen gegenüber anderen Marktteilnehmern einerseits über eine faktische Staatsgarantie verfügen und

andererseits mit schwerwiegenden Auflagen belastet werden.

‒ Das Gesetz gebe verschiedenen Organisationen in der Bundesverwaltung weitreichende Kompetenzen, die Geschäftstätigkeit der systemkritischen Unternehmen zu überwachen und zu kontrollieren. Dies führe zu einer "schleichenden Verstaatlichung" der Stromwirtschaft.

‒ Die Zwangs-Verpfändung der Beteiligungsrechte von Aktionärinnen und Aktionären, die mehr als 1 Prozent des Aktienkapitals halten, an den Bund verletze die Eigentumsgarantie der Aktionäre.

Der vorliegende Gesetzesentwurf sei das falsche Instrument zur Erreichung des Ziels. Vielmehr müsse sichergestellt werden, dass die Produktionsanlagen und die zum Ausgleich von Produktion und Verbrauch notwendigen Steuerungsfunktionen auch im Krisenfall zur Verfügung stehen (Business Continuity Management). Die Unternehmen stehen in der Verantwortung, dies zu gewährleisten.

Um daneben kurzfristige Liquiditätsengpässe beheben zu können, genüge eine Lösung, welche das Problem von nicht erfüllbaren Margin Calls adressiert, allen Unternehmen offensteht und auf

Freiwilligkeit basiert.

Weitere Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft

Die Aziende Industriali di Lugano (AIL) SA nimmt die Vorlage grundsätzlich positiv auf, wünscht sich aber eine "einfachere, pragmatischere und direktere Lösung". Der Gesetzesentwurf gehe in mehreren Punkten zu weit.

Der EOS Holding SA erscheint der Vernehmlassungsentwurf als zu enger Rahmen für die betroffenen Unternehmen, welche deren Handlungsfreiheit und Entwicklung einschränke.

Die Primeo Energie begrüsst die Vorlage im Grundsatz, schätzt sie aber als zu stark reglementierend ein.

4.8. Industrie- und Dienstleistungswirtschaft

Gruppe Grosser Stromkunden (GGS) äussert grundsätzlich Verständnis für das Vorhaben. Sie

unterstützt insbesondere die in der Vorlage vorgesehenen Bedingungen, die an die Gewährung der Darlehen geknüpft sind. Die GGS lehne eine Verwässerung dieser Bedingungen strikt ab.

10/13 BFE-D-0D8A3401/109