Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/31: Bundesgesetz über einen Rettungsschirm für die Elektrizitätswirtschaft · 13 Seiten

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Aktenzeichen: BFE-421.2-13/1/4

4.5. Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft

Economiesuisse

Economiesuisse begrüsse es, dass der Bundesrat seine Verantwortung wahrnimmt und präventiv Massnahmen ergreift. Der Gebrauch des Notrechts (anstelle eines neuen Gesetzes) sei aber zu prüfen.

Ein allfälliger Rettungsschirm solle allen Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft offenstehen.

Eine Unterstellung unter den Rettungsschirm solle freiwillig sein. Die Bereitstellungspauschale dürfe dementsprechend nur für Unternehmen anfallen, welche den Rettungsschirm in Anspruch nehmen, und muss dem Äquivalenzprinzip genügen.

Die Bedingungen für eine Unterstellung unter den Rettungsschirm müssten streng sein, sollten aber auf unverhältnismässige Einflussnahme und Offenlegungspflichten verzichten. Die vorgesehenen Bedingungen seien unverhältnismässig.

Gewerbeverband

Der Gewerbeverband lehnt den Rettungsschirm ab. Es sei nicht die Aufgabe des Bundes,

unternehmerische Risiken abzufedern. In dieser Vorlage kommt es noch zu einer Vermischung

verschiedener Ebenen. Selbst wenn einige Unternehmen in der Elektrizitätswirtschaft systemkritisch wären, sei der von ihnen betriebene Stromhandel nicht systemkritisch. Noch weniger relevant für die gesamte Versorgungssicherheit seien allfällige Liquiditätsengpässe der besagten Unternehmen. Die Vorlage leiste darum keinen Beitrag für die Versorgungssicherheit der Schweiz, baue aber die

Subventionen der Elektrizitätswirtschaft massiv aus.

Gewerkschaftsbund

Der Gewerkschaftsbund unterstützt die Vorlage im Grundsatz. Bei der Ausgestaltung fordert er

insbesondere, dass sich die kantonale Verlustbeteiligung auf mindestens 80 Prozent beläuft und dass im Gesetzesentwurf griffige Bestimmungen ergänzt werden, welche eine Überwälzung auf die

Endkundinnen und Endkunden in der Grundversorgung in jedem Fall ausschliessen.

4.6. Ausserparlamentarische Kommissionen

Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom)

Die ElCom beantragt, gesetzlich eine «opting-out» Möglichkeit vorzusehen, welche zulässt, dass ein Unternehmen nicht unter den (Bundes-) Rettungsschirm gemäss Vorlage fällt, sofern ein Kanton einen Rettungsschirm umgesetzt hat. Sie beantragt im Weiteren, Strafbestimmungen in den Gesetzesentwurf aufzunehmen.

Wettbewerbskommission (WEKO)

Die WEKO beantragt insbesondere, die Bereitstellungspausche verursachergerechter auszugestalten. Zudem sei das Gesetz auf Ende 2022 zu befristen.

4.7. Strombranche

Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE)

Der VSE begrüsst den Grundsatz einer subsidiären, freiwilligen Notfallmassnahme.

Der vorliegende Vorschlag sei jedoch in seiner Eingriffstiefe unverhältnismässig, präjudizierend und in seinem Ausmass beispielslos. Der VSE lehnt den Vorschlag in dieser Form ab.

8/13 BFE-D-0D8A3401/109