Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/31: Bundesgesetz über einen Rettungsschirm für die Elektrizitätswirtschaft · 13 Seiten
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Aktenzeichen: BFE-421.2-13/1/4
Prioritär müsse geregelt werden, wer in einem Konkursfall Zugriff auf die Produktion hat.
Es sei klarzustellen, ob die Unternehmen oder der Bund für die Versorgungssicherheit verantwortlich ist.
Jedenfalls sei das Gesetz auf zwei Jahre zu befristen.
Mit den 10 Milliarden Franken sei vielmehr "die Erstellung eines oder mehrerer neuer Kraftwerke zur Sicherstellung der Winterstromversorgung zu begünstigen".
FDP.Die Liberalen (FDP)
Die FDP begrüsst, dass der Bundesrat auf die Marktsituation reagiert hat. Der vorgeschlagene Weg des Bundesrates fokussiere allerdings allein auf die Rettung einzelner, systemkritischer Unternehmen. Für die spezifische Problematik der Insolvenz seien aber primär die Unternehmen sowie ihre
Eigentümer in der Verantwortung und nur sekundär bzw. als «ultima ratio» der Bund.
Anstatt einer für wenige Unternehmen verpflichtenden und in seiner Ausgestaltung "deutlich zu
weitgehenden Lösung" fordert die FDP eine subsidiäre, freiwillige und schlankere Alternative. Der Bund schaffe mit der Vorlage einen "gefährlichen Präzedenzfall" mit möglichen Folgen für andere Branchen.
Die Analyse der Ausgangslage des Bundesrates scheine stark verkürzt und werde der Komplexität der Problematik nicht gerecht bzw. vermische unterschiedliche Tatsachen. Der Vergleich mit den
Rettungsmassnahmen in Europa sei stark zu hinterfragen. Es brauche mehr Informationen bezüglich der geschilderten Ausgangslage im erläuternden Bericht, damit eine sachgerechte Beurteilung
überhaupt erst ermöglicht werde.
Ungeklärt bleibe, wie hoch die Dringlichkeit des Anliegens tatsächlich ist. Entsprechend nicht
nachvollziehbar sei es, dass der Bundesrat vor dieser diffusen Ausgangslage und in Anbetracht der grossen Tragweite dieser Vorlage eine dringliche Verabschiedung der Vorlage in der Sommersession 2022 anstrebt. Eine seriöse Abklärung und Auseinandersetzung mit dieser äusserst komplexen
Thematik werde damit verunmöglicht. Sollte tatsächlich innerhalb der nächsten Wochen und Monate eine derartige Notlage eintreffen, sei der Bundesrat jederzeit ermächtigt, von Notrecht Gebrauch zu machen.
Die FDP fordert die Rückweisung und vollständige Überarbeitung der Vorlage.
Grünliberale Partei Schweiz (GLP)
Die GLP begrüsst, dass der Bundesrat auf die Marktsituation reagiert und die Debatte lanciert hat.
Wichtig seien die Subsidiarität und strenge Vorgaben. Insgesamt sei der Detaillierungsgrad der
Vorlage zu gross und sprenge den Rahmen der notwendigen proaktiven Kontrollen und Einblicke in die Geschäftstätigkeit der Unternehmen. Vielmehr solle der Bund die laufende brancheninterne Planung fordern und fördern. Für systemkritische Unternehmen sei bei Zahlungsschwierigkeiten zwingend eine Nachlassstundung vorzusehen (oder vom Bund zu garantieren), die es erlaubt, die Konkurseröffnung abzuwenden und den Betrieb weiterlaufen zu lassen.
Die Mitte
Die Mitte begrüsst das Vorhaben, fordert jedoch für eine allfällige Unterstützung klare und restriktive Bedingungen. Die Partei könne dem vorliegenden Bundesgesetz über einen Rettungsschirm im Sinne einer kurzfristigen Übergangsmassnahme nur dann zustimmen, wenn für die betroffenen Energieunternehmen keinerlei Anreize bestehen, auf dem Strommarkt vermehrt Risiken einzugehen. Allfällige Darlehen müssen zwingend an Transparenzvorschriften und an ein Dividendenausschüttungsverbot geknüpft sein.
6/13 BFE-D-0D8A3401/109