Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/31: Bundesgesetz über einen Rettungsschirm für die Elektrizitätswirtschaft · 13 Seiten
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Aktenzeichen: BFE-421.2-13/1/4
Die gesetzliche Grundlage soll so ausgestaltet sein, dass systemkritische Unternehmen mittelfristig weniger krisenanfällig sind und die Versorgungssicherheit in der Schweiz gewährleistet werden kann.
Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SP)
Die SP äussert grundsätzliche Unterstützung für die Vorlage. Die vorgesehenen Bedingungen für die Unterstützung punkto Transparenz, marktgerechter Verzinsung oder Verbot der Ausschüttung von Dividenden reichten aber nicht aus. Der Rettungsschirm müsse über das Vorgeschlagene hinaus an folgende Bedingungen geknüpft werden:
‒ Die Stromunternehmen müssen einen substanziellen Beitrag zur Energiewende leisten (insbesondere durch Investitionen in erneuerbare Energien im Inland).
‒ Gleichzeitig müssen dafür die Rahmenbedingungen verbessert werden.
‒ Der rasche Ausstieg aus fossilen Energien muss von den Stromunternehmen vorangetrieben werden.
‒ Die Stromunternehmen müssen in einer Strategie darlegen, wie sie so schnell wie möglich auf den Einsatz von russischem Uran in ihren Atomkraftwerken verzichten werden
(Ausstiegsplan).
‒ Die Parlamentarische Initiative 16.498 zur Unterstellung der strategischen Infrastrukturen der Energiewirtschaft unter die Lex Koller von Nationalrätin Jacqueline Badran (SP/ZH) ist
umzusetzen.
‒ Hochriskante Handelsgeschäfte, die nicht der Versorgungssicherheit dienen, sind einzustellen.
GRÜNE Schweiz (Grüne)
Die Grünen seien gegenüber dem Gesetz sehr skeptisch eingestellt. Nicht die Rettung der
Unternehmen, sondern die Versorgungssicherheit müsse im Zentrum stehen. Für die Unternehmen liege die Verantwortung bei ihren Eignern.
Das Gesetz sei eine Ultima Ratio-Massnahme. Man könne ihm nur dann zustimmen, wenn neben den in der Vorlage vorgesehenen Voraussetzungen auch zusätzliche Bedingungen erfüllt werden, welche die Versorgungssicherheit nachhaltig verbessern. So sollen die Unternehmen verpflichtet werden,
‒ einen Plan zum Beitrag des Unternehmens für den Ausbau der erneuerbaren Energien zu erstellen;
‒ eine Wasserkraftreserve für den Winter in der Höhe von gesamthaft 2 TWh zur Verfügung zu stellen;
‒ sich so umzustrukturieren, dass in einem Konkursfall die Stromproduktionsanlagen einfach und rasch aus dem Unternehmen herausgelöst und weiter betrieben werden können;
‒ den Energieverbrauch ihrer Kundinnen und Kunden zu senken.
4.4. Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete
Städteverband und Gemeindeverband schliessen sich im Wesentlichen der EnDK an. Sie verlangen insbesondere, dass der Rettungsschirm grundsätzlich allen Unternehmen offensteht (Kriterium der Rechtsform ist nicht begründbar) und die Unterstellung freiwillig ist.
Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete ist der Auffassung, dass das Parlament die Vorlage zwar beraten, der Bundesrat die Vorlage aber erst in Kraft setzen solle, sobald effektiv Handlungsbedarf gegeben ist. Weiter sei auf die Bestimmung zu verzichten, wonach die systemkritischen Unternehmen verpflichtet sind, mit den Kantonen und den Gemeinden Verhandlungen zu führen über die Stundung von kommunalen und kantonalen Abgaben wie Leitungs- und
Konzessionsabgaben sowie Wasserrechtszinsen bis zur Beendigung des Darlehens und dessen vollständiger Rückzahlung (Art. 7 Abs. 11)
7/13 BFE-D-0D8A3401/109