Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/34: 21.403 n Pa. Iv. WBK-N. Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung · 67 Seiten
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Diese Angebote tragen wesentlich zur Förderung der Chancengerechtigkeit bei, da die Basis für die spätere Entwicklung der Kinder bereits in der frühen Kindheit gelegt wird.
2.3 Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung
Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung ist seit dem 1. Februar 2003 in Kraft. Der Bund will mit diesem befristeten Impulsprogramm eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung erreichen. Zu diesem Zweck gewährt er Finanzhilfen für die Schaffung eines bedarfsgerechten Kinderbetreuungsangebots in der Schweiz. Das Impulsprogram war ursprünglich auf acht Jahre bis zum 31. Januar 2011 befristet. In den Jahren 2010, 2014 und 2018 verlängerte das Parlament das Programm um jeweils 4 Jahre.
Mittels Finanzhilfen für die Schaffung von familienergänzenden Betreuungsplätzen kann der Bund den Ausbau von Betreuungsplätzen in Kindertagesstätten und Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung von Kindern fördern. Zudem kann der Bund Strukturen für die Koordination der Betreuung in Tagesfamilien (z. B. Tageselternvereine) und Projekte mit Innovationscharakter mit Finanzhilfen unterstützen.
Bis zum 1. Februar 2022 wurde die Schaffung von 68 490 Plätzen unterstützt, davon 40 185 in Kindertagesstätten und 28 305 in schulergänzenden Einrichtungen. Bislang ist der Bund hierfür Verpflichtungen von insgesamt 430 Millionen Franken eingegangen.11 Weitere Gesuche im Umfang von rund 30 Millionen Franken wurden eingereicht und werden zurzeit geprüft. Finanzhilfen für die Schaffung von Betreuungsplätzen können längstens bis zum 31. Januar 2023 gewährt werden.
Die neu geschaffenen Betreuungsplätze sind nachhaltig: 96 Prozent der Kindertagesstätten und 94 Prozent der schulergänzenden Angebote wurden auch nach dem Auslaufen der Finanzhilfen des Bundes weitergeführt. Ebenso mussten die wenigsten Anbieter nach dem Wegfall der Finanzhilfen ihr Angebot reduzieren.12 Das erweiterte Bereuungsangebot ermöglicht es vielen Eltern, ihre Erwerbsbeteiligung zu erhöhen. In einer Befragung von Eltern, die ihr Kind in einer durch den Bund finanziell unterstützten Einrichtung betreuen liessen, gaben 21 Prozent der befragten Eltern mit Kindern in Kindertagesstätten und 33 Prozent mit Kindern in schulergänzenden Angeboten an, dass sie dank dem Vorhandensein eines Betreuungsplatzes
11 Bundesamt für Sozialversicherungen (2022): Finanzhilfen für die Schaffung von familienergänzenden Betreuungsplätzen für Kinder: Bilanz nach neunzehn Jahren (Stand 31. Januar 2022), Bern: Bundesamt für Sozialversicherungen, 7. Kann abgerufen werden unter: https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/finanzhilfen/kinderbetreuung/publikationen/archi v-bilanzen.html.
12 Ecoplan (2017): Evaluation «Anstossfinanzierung». Nachhaltigkeit der Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung. Forschungsbericht Nr. 13/17, Bern: Bundesamt für Sozialversicherunge. Kann abgerufen werden unter: https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/finanzhilfen/kinderbetreuung/publikationen/evalu ationen.html, 61.