Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/34: 21.403 n Pa. Iv. WBK-N. Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung · 67 Seiten

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(KBFHG) geschaffen worden (vgl. Ziff. 2.3). Dabei handelt es sich um ein zeitlich befristetes Impulsprogramm zur Förderung eines bedarfsgerechten Kinderbetreuungsangebots, mit dem Ziel, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung zu verbessern. Es wird – wie in der vorliegenden parlamentarischen Initiative der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) – auch als «Anstossfinanzierung» bezeichnet.

Die WBK-N verlangt mit ihrer parlamentarischen Initiative 21.403 «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung» vom 18. Februar 2021, dass die zeitlich befristete Anstossfinanzierung abgelöst und in eine stetige Unterstützung überführt wird, welche eine massgebliche Vergünstigung der Elternbeiträge und eine Verbesserung der frühkindlichen Bildung bewirkt, mit dem Ziel, die Entwicklungschancen der Kinder zu erhöhen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Die neue Regelung soll das Subsidiaritätsprinzip wahren und den individuellen Familienmodellen weiterhin Rechnung tragen.

2.2 Kompetenzverteilung in der Politik der frühen Kindheit

Artikel 67 Absatz 2 BV gibt dem Bund die Kompetenz, in Ergänzung zu kantonalen Massnahmen die ausserschulische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zu unterstützen. Es handelt sich hierbei um eine parallele und subsidiäre Kompetenz des Bundes.

Die Kinder- und Jugendpolitik in der Schweiz ist geprägt durch die föderale Aufgabenteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden. Sie ist zudem eng verbunden mit der Tätigkeit nichtstaatlicher Organisationen und privater Initiativen.

Die Politik der frühen Kindheit ist ein spezifischer Teil der Kinder- und Jugendpolitik. Sie verfolgt das Ziel, Kindern im Vorschulalter eine möglichst sichere, gesunde und chancengerechte Entwicklung zu ermöglichen. Die Zuständigkeit zur Bereitstellung und Finanzierung von Angeboten im Bereich der Politik der frühen Kindheit liegt in den meisten Kantonen in erster Linie bei den Städten und Gemeinden.

Die familienergänzende Kinderbetreuung ist Teil des Leistungskatalogs10 einer ganzheitlichen Politik der frühen Kindheit, da in diesem Rahmen die Kinder nicht nur betreut, sondern auch in ihrer sozialen, emotionalen, kognitiven, körperlichen und psychischen Entwicklung unterstützt werden, sofern das Betreuungsangebot qualitativ hochwertig ist. Der Katalog beinhaltet jedoch weitere Leistungen wie beispielsweise Angebote zur Beratung von Eltern sowie zur frühen Sprach- und Gesundheitsförderung. Zu den Unterstützungsangeboten bei besonderen Herausforderungen zählen die heilpädagogische Früherziehung, die Kinderspitex oder die Familienbegleitung.

10 Bundesrat (2021): Politik der frühen Kindheit. Auslegeordnung und Entwicklungsmöglichkeiten auf Bundesebene. Bericht des Bundesrates in Erfüllung der Postulate 19.3417 der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates vom 12. April 2019 und 19.3262 Gugger vom 21. März 2019. Kann abgerufen werden unter: https://www.parlament.ch/centers/eparl/curia/2019/20193417/Bericht%20BR%20D.pdf, 24ff.