Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/34: 21.403 n Pa. Iv. WBK-N. Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung · 67 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 9Fedlex · Erläuternder Bericht
20 Prozent) der Kosten der familienergänzenden Kinderbetreuung entsprochen. Die Berechnungsbasis wären hingegen nicht die durchschnittlichen Kosten gewesen, sondern der jeweilige Maximaltarif eines familienergänzenden Betreuungsplatzes in einer bestimmten Einrichtung, und zwar vor dem Abzug allfälliger Subventionen des Kantons, der Gemeinden oder Dritter. Ausserdem wurde eine zusätzliche Variante (Variante d) geprüft. Sie basierte auf demselben Modell wie die Variante b, aber in Verbindung mit einem Bonus-Malus-System. Das Ziel dieses Antrags war einen Anreiz für die Kantone zu schaffen, damit sich diese für die Senkung der hohen Kosten der Eltern für die familienergänzende Kinderbetreuung engagieren. Die Subkommission nahm diese unterschiedlichen Varianten zur Kenntnis und entschied mit 7 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen, die Variante a nicht weiterzuverfolgen. Ebenso sprach sie sich mit 8 zu 3 Stimmen gegen die Variante c aus. Die Subkommission gab fortan der Variante b den Vorzug. Gleichwohl entschied sie einstimmig, die Verwaltung mit der Ausarbeitung eines zusätzlichen Modells für die Senkung der Betreuungskosten der Eltern zu beauftragen, und zwar auf der Basis des Bonus-Malus-Systems (Variante d), um diese mit der Variante b vergleichen zu können. Schliesslich erteilte die Subkommission der Verwaltung einstimmig den Auftrag, einen Vorschlag zu erarbeiten, wie die Integration von Kindern mit Behinderungen im Rahmen der Programmvereinbarungen berücksichtigt werden kann.
An der Sitzung vom 31. März 2022 nahm die Subkommission von der neuen Variante, basierend auf einem Bonus-System, Kenntnis. Diese Variante nahm die Subkommission einstimmig an. Im Weiteren präsentierte die Verwaltung der Subkommission Änderungen technischer Natur, insbesondere hinsichtlich einem möglichen Export der Bundesbeiträge an die Kosten der Eltern für die familienergänzende Kinderbetreuung in die EU- und EFTA-Mitgliedstaaten. Ein Antrag, der den Einschluss von Kindern mit Behinderungen im Vorschulalter im Vorentwurf verlangte, wurde einstimmig angenommen. Die Subkommission nahm den Vorentwurf in der Gesamtabstimmung mit 7 zu 3 Stimmen an. Schliesslich wurde ein Antrag, den finanziellen Rahmen für die Programmvereinbarungen auf 40 Millionen Franken pro Jahr (Verpflichtungskredit) festzulegen, einstimmig angenommen.
Die WBK-N beriet die von der Subkommission ausgearbeitete Vorlage an ihrer Sitzung vom 28. April 2022 und nahm den Vorentwurf in der Gesamtabstimmung mit 18 zu 7 Stimmen an. Der Bundesbeschluss wurde mit 17 zu 7 Stimmen gutgeheissen.
2 Ausgangslage
2.1 Kompetenzverteilung in der familienergänzenden Kinderbetreuung
Die schweizerische Familienpolitik basiert auf den Grundsätzen des Föderalismus und der Subsidiarität.