Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/34: 21.403 n Pa. Iv. WBK-N. Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung · 67 Seiten

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eine neue Erwerbstätigkeit aufnehmen respektive die bereits bestehende Erwerbstätigkeit ausbauen konnten.13

Auf Antrag des Bundesrates wurde die Anstossfinanzierung per 1. Juli 2018 erweitert mit dem Ziel, die Betreuungskosten der Eltern zu senken und das Betreuungsangebot besser auf die Bedürfnisse erwerbstätiger Eltern abzustimmen. Zu diesem Zweck wurden zwei zusätzliche Förderinstrumente eingeführt. Zum einen unterstützt der Bund Kantone und Gemeinden, die ihre Subventionierung der familienergänzenden Kinderbetreuung ausbauen, um die Betreuungskosten der Eltern zu senken. Die Finanzhilfen werden ausschliesslich den Kantonen gewährt. Sie können einmalig ein Gesuch um finanzielle Unterstützung stellen. Je stärker in einem Kanton die kantonalen und kommunalen Subventionen erhöht werden, desto höher fällt der Betrag des Bundes aus. Zum anderen kann der Bund einen Beitrag an die Planungskosten von Projekten leisten, die das Betreuungsangebot besser auf die Bedürfnisse der Eltern abstimmen. Dazu zählen z. B. Projekte, welche das Betreuungsangebot ausserhalb der üblichen Öffnungszeiten massgeblich verbessern oder Projekte, die ganztägige und gemeinsam mit der Schule organisierte Betreuungsangebote für Schulkinder bereitstellen. Diese Projektfinanzhilfe kann sowohl Kantonen als auch Gemeinden sowie juristischen und natürlichen Personen gewährt werden, die ein Gesuch um finanzielle Unterstützung stellen.

Auf Antrag des Bundesrates bewilligte das Parlament für diese zwei zusätzlichen Förderinstrumente einen Verpflichtungskredit von 96,8 Millionen Franken. Da sich aufgrund der eingegangenen und angekündigten Gesuche abgezeichnet hatte, dass der Kredit in dieser Höhe nicht ausreichen würde, erhöhte das Parlament den Kredit von ursprünglich 96,8 auf gegenwärtig 176,8 Millionen Franken. Bis zum 1. Februar 2022 reichten 14 Kantone ein Gesuch für eine Bundesbeteiligung an Subventionserhöhungen, mit denen Finanzhilfen in der Höhe von rund 146 Millionen Franken beantragt werden. Für Projekte zur besseren Abstimmung des Angebots auf die Bedürfnisse der Eltern wurden bisher 6 Gesuche im Umfang von insgesamt rund 2,2 Millionen Franken bewilligt. Finanzhilfen für diese neuen Förderinstrumente kann der Bund längstens bis zum 30. Juni 2023 gewähren.

Aus der Evaluation der Finanzhilfen für Subventionserhöhungen in Kantonen und Gemeinden14 geht hervor, dass es bei diesen neuen Finanzhilfen starke Mitnahmeeffekte gibt: In 12 von 14 Kantonen, die ein Gesuch um Finanzhilfen eingereicht haben, wären die Subventionen auch ohne Finanzhilfen des Bundes erhöht worden. In 7 der 12 Kantone, in denen die Subventionserhöhungen auch ohne Finanzhilfen des Bundes erfolgt wären, wird den Bundesgeldern gleichwohl eine förderliche

13 Ecoplan (2013): Evaluation «Anstossfinanzierung». Nachhaltigkeit der Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung und Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung. Forschungsbericht Nr. 15/13, Bern: Bundesamt für Sozialversicherungen, Kann abgerufen werden unter: https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/finanzhilfen/kinderbetreuung/publikationen/evalu ationen.html, 100.

14 Vgl. nachfolgend Stern, Susanne et al. (2022): Evaluation Finanzhilfen für familienergänzende Betreuung: Wirkungen der Finanzhilfen für Subventionserhöhungen in Kantonen und Gemeinden. Evaluation im Auftrag des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV). Entwurf Schlussbericht vom 15.3.2022 (noch nicht veröffentlicht). S. 49-55.