Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/34: 21.403 n Pa. Iv. WBK-N. Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung · 67 Seiten
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die zwischen Bund und Kantonen im Rahmen der «Integrationsagenda Schweiz»70 verabschiedeten Ziele zur Integration von Personen aus dem Asylbereich dar. Die Integrationsagenda Schweiz ist ein von Bund und Kantonen gemeinsam verabschiedeter Zielkatalog, der im Rahmen von kantonalen Integrationsprogrammen umgesetzt wird. Zu diesem Zweck schliessen Bund und Kantone Programmvereinbarungen ab, welche den Handlungsspielraum der Kantone in der Umsetzung berücksichtigen. In Analogie zur «Integrationsagenda Schweiz» kann im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung eine Art «Agenda zur verbesserten Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Familie» o.ä. zwischen Bund und Kantonen vereinbart werden.
Aus Sicht der Eidgenössischen Finanzkontrolle stellen Programmvereinbarungen ideale Instrumente dar, um a) die Wirksamkeit von Bundesmitteln zu fördern, da sie die Beiträge an eine vorgängig vereinbarte Zielerreichung knüpfen, b) die Effizienz zu fördern, da sie Anreize zu einer möglichst kostensparenden Leistungserbringung in den Kantonen setzen, und c) die wirtschaftliche Leistungserbringung zu fördern, da sie den administrativen Aufwand klein halten.71 Der Bundesrat kommt in seinem Bericht vom 11. November 2020 in Erfüllung des Postulats der Finanzkommission des Nationalrates 19.300172 ebenfalls zum Schluss, dass sich das Instrument Programmvereinbarung zur Effizienzsteigerung bei der Gewährung von Bundesbeiträgen bewährt hat. Insbesondere konnte die Kritik, dass der administrative Aufwand für den Vollzug der Programmvereinbarungen sowohl für den Bund als auch für die Kantone teilweise hoch sei, nicht erhärtet werden.
4.3.2.2 Ziele und Umsetzung
Gemäss Vorentwurf des Gesetzes kann der Bund den Kantonen auf der Grundlage von Programmvereinbarungen globale Finanzhilfen gewähren. Damit die Kantone mit dem Bund Programmvereinbarungen abschliessen können, benötigen sie ebenfalls eine gesetzliche Grundlage. Sie können sich entweder auf bereits bestehende gesetzliche Grundlagen abstützen oder neue schaffen.
Bund und Kantone handeln für eine jeweils 4-jährige Vertragsperiode gemeinsame Ziele aus. Der Bund kann damit Folgendes unterstützen:
die Schaffung von familienergänzenden Betreuungsplätzen für Kinder im Vorschul- und Schulalter sowie für Kinder mit Behinderungen im Vorschulalter zur Schliessung von Angebotslücken;
70 Vgl. Staatssekretariat für Migration SEM: Integrationsagenda Schweiz (IAS), https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/integrationeinbuergerung/integrationsfoerderung/kantonale-programme/integrationsagenda.html.
71 Eidgenössische Finanzkontrolle EFK (2014): Programmvereinbarungen – Risiken und Herausforderungen. Synthesebericht, Bern: EFK. Kann abgerufen werden unter: https://www.efk.admin.ch/images/stories/efk_dokumente/publikationen/andere_berichte/ Andere%20Berichte%20(48)/12507_BE_Pr%C3%BCfung%20von%20Programmvereinbarung en_version%20d%C3%A9finitive.pdf.
72 Bundesrat (2020): Vereinfachung des Vollzugs der Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen. Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 19.3001, Finanzkommission Nationalrat, 18. Januar 2019. Kann abgerufen werden unter: https://www.parlament.ch/centers/eparl/curia/2019/20193001/Bericht%20BR%20D.pdf.