Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/34: 21.403 n Pa. Iv. WBK-N. Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung · 67 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 33Fedlex · Erläuternder Bericht
15 Prozent und in den Kantonen der Stufe 2 um einen Zusatzbeitrag von 10 Prozent auf 20 Prozent erhöht.
Die Kosten für den Sockelbeitrag belaufen sich auf ca. 310 Millionen Franken im ersten Jahr nach Inkraftsetzung des neuen Gesetzes. Hinzu kommen die Kosten für die Zusatzbeiträge im Umfang von ca. 220 Millionen Franken. Insgesamt belaufen sich die Kosten somit auf ca. 530 Millionen Franken im ersten Jahr. Zu beachten ist, dass der diesem «Bonussystem» inhärente Anreiz dazu führen soll und wird, dass die tiefer eingestuften Kantone mit der Zeit eine höhere Stufe erreichen, wodurch sich die Kosten für den Bund erhöhen werden.
Eltern, die ihre Kinder institutionell betreuen lassen, haben einen Rechtsanspruch auf den Bundesbeitrag. Die dafür erforderlichen Mittel müssen im Rahmen des ordentlichen Budgetprozesses bereitgestellt werden.
4.4.2 Programmvereinbarungen
Die Kommission schlägt vor, dass der Bund für die Finanzierung der Programmvereinbarungen Finanzhilfen in der Höhe von 40 Millionen Franken pro Jahr einsetzt. Der Bund beteiligt sich maximal zur Hälfte an den Ausgaben des Kantons. Der Betrag des Bundes soll wie folgt auf die einzelnen Massnahmen für die Weiterentwicklung der familienergänzenden Kinderbetreuung sowie die Weiterentwicklung der Politik der frühen Förderung von Kindern aufgeteilt werden:
Schaffung von familienergänzenden Betreuungsplätzen zur Schliessung von Angebotslücken: Der Bund stellt 10 Millionen Franken pro Jahr bereit. Wenn Bund und Kantone die Schaffung neuer Plätze gemeinsam mit jährlich insgesamt 20 Millionen Franken subventionieren, können pro Jahr ca. 3 000 neue Plätze geschaffen werden. Dies entspricht in etwa der Anzahl Plätze, die mittels des laufenden Impulsprogramms jährlich geschaffen werden.
Massnahmen zur besseren Abstimmung der familienergänzenden Betreuungsangebote auf die Bedürfnisse der Eltern: Die Kommission schlägt vor, dass der Bund für diese Massnahmen jährlich 10 Millionen Franken bereitstellt.
Massnahmen zur Verbesserung der pädagogischen und betrieblichen Qualität der Angebote der familienergänzenden Kinderbetreuung: Hierfür schlägt die Kommission jährliche Finanzhilfen des Bundes von 10 Millionen Franken vor.
Massnahmen der Kantone zur Weiterentwicklung ihrer Politik der frühen Förderung von Kindern: Für diese Massnahmen soll der Bund jährlich ebenfalls 10 Millionen Franken aufwenden.
Die Kommission sieht vor, dass der Bund mit den Kantonen Programmvereinbarungen mit einer vierjährigen Laufzeit abschliesst. Entsprechend sind die Mittel im Rahmen von vierjährigen Verpflichtungskrediten bereit zu stellen.