Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/34: 21.403 n Pa. Iv. WBK-N. Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung · 67 Seiten

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Die Chancengerechtigkeit für Kinder im Vorschulalter zielt darauf ab, dass alle Kinder im Vorschulalter in der Schweiz geschützt werden, in der Entwicklung ihrer emotionalen, sozialen, kreativen, motorischen, sprachlichen und kognitiven Fähigkeiten angemessen gefördert und unterstützt werden, und zu unabhängigen, verantwortungsbewussten Menschen heranwachsen. Gezielte Massnahmen für die Verbesserung der Chancengerechtigkeit von Kindern im Vorschulalter nivellieren ungleiche Startbedingungen vor dem Schuleintritt. Die Eltern werden dabei unterstützt, ihren erzieherischen Handlungsspielraum und ihre Kompetenzen zu erweitern. Im Zentrum steht dabei die Schaffung und Bereitstellung eines anregungsreichen und wertschätzenden Lernumfeldes inner- und ausserhalb der Familie. Die Kantone sollen dabei unterstützt werden, ihre Politik der frühen Förderung von Kindern bedarfsgerecht weiterzuentwickeln, indem sie bestehende Lücken schliessen, den Zugang zu den Angeboten, die Vernetzung der Akteure und Angebote sowie die Qualität der Angebote verbessern. Mögliche Handlungsfelder sind beispielsweise die gesundheitliche Versorgung in der frühen Kindheit, Förderangebote für Vorschulkinder, Elternbildung und Elternberatung, Hausbesuchsprogramme, die frühe Sprachförderung oder die Sozialraumgestaltung.

4.2 Neue gesetzliche Grundlage

Die Geltungsdauer des KBFHG ist zeitlich befristet. Es endet am 30. Juni 2023. Der WBK-N ist es ein Anliegen, dass der Bund seine finanzielle Unterstützung für die familienergänzende Kinderbetreuung nahtlos fortführt. Die WBK-N reichte zu diesem Zweck am 27. Januar 2022 die parlamentarische Initiative «Verlängerung der Bundesbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung bis Ende des Jahres 2024» (22.403) ein. Die WBK-S gab dieser parlamentarischen Initiative am 3. März 2022 Folge. Die parlamentarische Initiative sieht vor, dass das KBFHG verlängert wird, und zwar bis das Gesetz, das im Rahmen der vorliegenden Vorlage erarbeitet wird, in Kraft tritt respektive längstens bis zum 31. Dezember 2024.

Die Neukonzeption der finanziellen Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung durch den Bund erfolgt auf der Basis des vorliegenden Vorentwurfs in Umsetzung der parlamentarischen Initiative «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung» (21.403). Die WBK-N entschied sich für die Ausarbeitung eines neuen Gesetzes, da die finanzielle Unterstützung des Bundes künftig in einer anderen Form erfolgen soll. Im Unterschied zum KBFHG sind keine Finanzhilfen mehr vorgesehen, die direkt den Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung zu Gute kommen. Der Vorentwurf beinhaltet zwei neue Instrumente: Bundesbeiträge an die Kosten der Eltern, für die familienergänzende Kinderbetreuung und globale Finanzhilfen an die Kantone auf der Grundlage von Programmvereinbarungen. Eine weitere wesentliche Änderung im Vergleich zum KBFHG besteht darin, dass der Bund den Kantonen sowohl Finanzhilfen zur Weiterentwicklung der familienergänzenden Kinderbetreuung als auch zur Weiterentwicklung ihrer Politik der frühen Förderung von Kindern gewähren kann.

4.3 Die beantragte Neuregelung

Der Vorentwurf des Gesetzes sieht Massnahmen in allen Bereichen der familienergänzenden Kinderbetreuung vor, in denen Handlungsbedarf identifiziert wurde: die