Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/34: 21.403 n Pa. Iv. WBK-N. Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung · 67 Seiten
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20 Prozent der durchschnittlichen Betreuungskosten (Sockelbeitrag von 10% plus Zusatzbeitrag von 10%).
Die Kosten der Eltern für die familienergänzende Kinderbetreuung fallen monatlich an. Der Bundesbeitrag wird den Eltern daher monatlich ausgerichtet. Die Kantone sind für die Einhaltung der Anspruchsvoraussetzungen und für die Auszahlung der Betreuungsbeiträge an die Eltern verantwortlich. Zuständig ist der Kanton, in dem das Kind institutionell betreut wird. Die Kantone legen das Verfahren für die Ausrichtung der Bundesbeiträge fest.
4.3.2 Programmvereinbarungen
4.3.2.1 Instrument der Programmvereinbarung
Mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA)65 wurde im Bereich der gemeinsamen Aufgaben von Bund und Kantonen die Grundlage für neue Zusammenarbeits- und Finanzierungsformen geschaffen. Diese haben zum Ziel, die Aufgabenerfüllung gemäss New Public Management-Vorstellungen effizient, effektiv und wirkungsorientiert auszugestalten.66 Als neues Instrument hierfür wurde die Programmvereinbarung eingeführt.
Programmvereinbarungen sind öffentlich-rechtliche Verträge, die zwischen dem zuständigen Bundesamt und den Kantonen abgeschlossen werden. Sie sind in Artikel 46 Absatz 267 der Bundesverfassung68 verankert. Konkreter legen die Artikel 16- 22 SuG die Gewährung von Subventionen fest. Während Subventionen grundsätzlich durch Verfügung oder Vertrag gewährt werden (Art. 16 Abs. 1 und 2 SuG), werden solche an Kantone in der Regel aufgrund von Programmvereinbarungen gewährt (Art. 16 Abs. 3 SuG). Bund und Kanton handeln einen Globalbeitrag für ein Programm aus, das heisst für ein koordiniertes, kohärentes Massnahmenpaket, welches sich in der Regel auf vier Jahre erstreckt. Die finanzielle Leistung des Bundes hängt von der Erreichung bestimmter Ziele, Erfolge und Wirkungen ab. Die Programmvereinbarung entspricht dem Leitgedanken des NFA: Anstelle von projektbezogenen Einzelsubventionen sollen die Kantone für Aufgaben, die sie gemeinsam mit dem Bund erfüllen, Global- und Pauschalsubventionen vom Bund erhalten.69 Das Verfahren bis zum Abschluss von Programmvereinbarungen wird in den Artikeln 19-20a SuG festgelegt.
Programmvereinbarungen sind an die Umsetzung von strategischen Zielen geknüpft. Diese werden von Bund und Kantonen gemeinsam vereinbart. Ein Beispiel stellen
65 BBl 2003 6591
66 Wiget, Stefanie (2012): Die Programmvereinbarung - Ein Zusammenarbeitsinstrument zwischen Bund und Kantonen, Freiburg: Institut für Föderalismus, Bd. 2, 91. Kann abgerufen werden unter: https://www.unifr.ch/federalism/de/forschung/piff.html.
67 in Kraft seit 1. Januar 2008.
68 SR 101
69 Bundesamt für Umwelt BAFU (2018): Handbuch Programmvereinbarungen im Umweltbereich 2020 – 2024, Mitteilung des BAFU als Vollzugsbehörde an Gesuchsteller, Bern: BAFU, 28, Kann abgerufen unter: https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/recht/publikationenstudien/publikationen/handbuch-programmvereinbarungen-im-umweltbereich-2020- 2024.html.