Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/34: 21.403 n Pa. Iv. WBK-N. Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung · 67 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 63Fedlex · Erläuternder Bericht

sorge bis heute zu voneinander abweichenden Rentenansprüchen. Die Leistungen weiterer Sozialversicherungen, die massgeblich den Anspruch über die Erwerbsarbeit schaffen, fallen bei den Müttern ebenfalls entsprechend tiefer aus. Diese Rollenteilung wirkt sich zudem negativ auf die Verdienstmöglichkeiten und Karrierechancen der Mütter aus.

Da für die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung verschiedene Massnahmen erforderlich sind (vgl. Ziff. 4.1), kann der Vorentwurf des Gesetzes nicht sämtliche Hindernisse für eine gelingende Vereinbarkeit aus dem Weg räumen. Er trägt jedoch zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung bei, indem Eltern, die ihre Kinder familienergänzend betreuen lassen (wollen), über ein bedarfsgerechteres Betreuungsangebot verfügen und finanziell entlastet werden. Eltern können ihr Familien- und Berufsleben so gestalten, dass es ihren Bedürfnissen entspricht. Ein lückenloses, qualitativ gutes und bezahlbares Kinderbetreuungsangebot, im Vorschul- und Schulalter ihrer Kinder, während der Schulzeit und während der Schulferien, erleichtert ihnen die Organisation ihres Alltags. Eltern können sowohl ihr Familienleben als auch ihre jeweiligen beruflichen Laufbahnen mittel- und langfristig besser planen.

Die vorgesehenen Massnahmen begünstigen den Einstieg der Mütter in den Arbeitsmarkt und deren Verbleib mit einem höheren Erwerbspensum und leisten dadurch auch einen Beitrag an die Gleichstellung von Frau und Mann.

Eine qualitativ gute familienergänzende Kinderbetreuung sowie weitere Massnahmen der Kantone zur Weiterentwicklung ihrer Politik der frühen Förderung von Kindern erhöhen die Bildungschancen von Kindern im Vorschulalter, nivellieren ungleiche Startbedingungen und verbessern dadurch die Chancengerechtigkeit. Davon profitieren nicht nur die Kinder, sondern auch die Eltern: Der Einbezug der Eltern erweitert ihren erzieherischen Handlungsspielraum und erhöht ihre Kompetenzen, was sich wiederum positiv auf die Kinder auswirkt.99 Kinder aus sozial benachteiligten Familien, Kinder mit Migrationshintergrund und Kinder mit Behinderungen profitieren ganz besonders von der integrierenden Wirkung eines qualitativ hochstehenden Angebots, welches deren spezifischen Bedürfnissen Rechnung trägt und gleichzeitig allen Kindern offen steht.

7 Rechtliche Aspekte

7.1 Verfassungsmässigkeit

Der Gesetzesentwurf stützt sich auf Artikel 116 Absatz 1 der Bundesverfassung (BV)100, der dem Bund eine Unterstützungskompetenz verleiht. Für die familienergänzende Kinderbetreuung sind in erster Linie die Kantone und Gemeinden zuständig, und zwar sowohl im Vorschul- als auch im Schulbereich. Es ist somit ihre Aufgabe, die Massnahmen umzusetzen. Gemäss der bestehenden Kompetenzordnung nach Artikel 116 Absatz 1 BV wird der Bund insoweit zur Gesetzgebung zur Förderung der Familie ermächtigt, als er damit entsprechende Massnahmen Dritter

99 BBl 2020 3611

100 SR 101