Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/34: 21.403 n Pa. Iv. WBK-N. Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung · 67 Seiten

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Sobald das Angebot die Nachfrage übersteigt, kann die Rendite jedoch sinken oder gänzlich verschwinden. In der Schweiz ist das jedoch nicht der Fall.92 Ein weiterer Aspekt, den es zu berücksichtigen gilt, sind die «Opportunitätskosten» dieser Ausgaben: Die zugunsten der Politik der frühen Förderung von Kindern verwendeten öffentlichen Mittel stehen nicht mehr für andere Zwecke zur Verfügung. Bei Investitionsentscheidungen braucht es immer eine Interessenabwägung. Aus heutiger Sicht hätte die Finanzierung der im neuen Gesetz enthaltenen Massnahmen keinen Verdrängungseffekt zuungunsten anderer Investitionen zur Folge, die für die volkswirtschaftliche Entwicklung der Schweiz vorrangiger wären.

Bei der Lastenverteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden sind die «Mitnahmeeffekte» im Zusammenhang mit Finanzhilfen des Bundes zu berücksichtigen: Es ist wahrscheinlich, dass ein Teil der Investitionen der Kantone und Gemeinden im Bereich der frühen Förderung von Kindern auch ohne Finanzhilfen des Bundes getätigt worden wären.93 Dieser Umstand wirkt sich jedoch nicht auf den erwarteten volkswirtschaftlichen Nutzen der geplanten Massnahmen aus.

6.3.4 Auswirkungen auf die Unternehmen

Für die Unternehmen ist es ein klarer Vorteil, wenn Frauen nach der Geburt oder der Einschulung ihres Kindes weiterarbeiten und ihren Beschäftigungsgrad nicht oder zumindest nicht stark reduzieren. Wenn eine Stelle nicht neu besetzt werden muss, zahlen sich die Kosten für die Weiterbildung des Personals aus, und das im Unternehmen erworbene Wissen bleibt erhalten und wird weiterentwickelt. Ein fehlendes familienergänzendes Betreuungsangebot könnte in Zukunft auch vermehrt Väter dazu veranlassen, ihr Pensum zu reduzieren. Familienfreundliche Massnahmen dürften für die Schweizer Unternehmen somit zu einer eindeutig positiven Kosten-Nutzen-Relation führen.94

6.3.5 Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft

Die Gesamtwirtschaft wird von der Dynamik, die durch die Investitionsmassnahmen des Bundes ausgelöst werden, profitieren. Die Investitionsmassnahmen umfassen die dauerhaft vorgesehenen Bundesbeiträge an die Kosten der Eltern für die familienergänzende Kinderbetreuung mit einem Volumen von rund 530 Millionen Franken pro Jahr. Hinzu kommen 40 Millionen Franken pro Jahr für die Programmvereinbarungen mit den Kantonen über einen Zeitraum von vier Jahren und einer vorgesehenen Verlängerung um eine oder zwei weitere Vertragsperioden. Insgesamt würden sich die Investitionen des Bundes auf über 570 Millionen Franken pro Jahr belaufen und tendenziell zunehmen. Dazu kämen die Investitionen der Kantone und Gemeinden. Unter Berücksichtigung der volkswirtschaftlichen Auswirkungen, welche die Investitionen in den Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung und der Politik der frühen Förderung von Kindern auf das Arbeitsangebot und die Produktivität haben, ist mit einem positiven Effekt auf das BIP zu rechnen. Die einzige Unsicher-

92 INFRAS (2018).

93 Vogt et al. (2022) (noch unveröffentlicht).

94 Prognos (2010): Betriebswirtschaftliche Kosten-Nutzen-Analyse familienfreundlicher Unternehmenspolitik. Eine Studie bei ausgewählten Schweizer Unternehmen, Basel: Prognos. Kann abgerufen werden unter: https://www.prognos.com/publikationen/allepublikationen/231/show/5f7c984f244cc3d32e887900d8eecbf6/.