Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/34: 21.403 n Pa. Iv. WBK-N. Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung · 43 Seiten

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vage sei und die Abdeckung der besonderen Bedürfnisse über den allgemeinen Ausbau der Qualität erfolgen sollte.

Politische Parteien

Die Mehrheit der Parteien (Die Junge Mitte Schweiz, Die Mitte Frauen, EVP, GLP, GPS und SP [Eventualantrag]) begrüssen einen höheren Bundesbeitrag an die Eltern eines Kindes mit Behinderungen. Nach Auffassung der befürwortenden Parteien ist die zugrundeliegende Bestimmung allerdings missverständlich formuliert. Sie führe zur Benachteiligung all jener Kantone und Gemeinden, die bereits heute die behinderungsbedingten Mehrkosten übernehmen würden und stehe damit in klarem Widerspruch zum Grundsatz, dass der Bundesbeitrag zu allfälligen Beiträgen der Kantone, Gemeinden und Arbeitgeber hinzukomme. Die Mehrheit der Parteien (Die Junge Mitte Schweiz, Die Mitte Frauen, EVP, GLP, GPS und SP [Eventualantrag]) zieht den Begriff «Kinder mit besonderen Bedürfnissen» dem Begriff «Kinder mit Behinderungen» vor. Sie betonen, dass alle Kinder, die (vorübergehend) einen höheren Betreuungs- und Förderbedarf haben, berücksichtigt werden sollen.

Verbände der Wirtschaft

BPW Switzerland, der SBLV (Eventualantrag), der SGB (Eventualantrag) und Travail.Suisse begrüssen explizit einen höheren Bundesbeitrag an die Eltern eines Kindes mit Behinderungen. Sie weisen allerdings darauf hin, dass der zugrundeliegende Artikel umformuliert werden müsse, damit jene Kantone und Gemeinden, die bereits heute die behinderungsbedingten Mehrkosten übernehmen, nicht benachteiligt würden oder sich nicht aus der Finanzierung von behinderungsbedingten Mehrkosten zurückziehen. Sie ziehen den Begriff «Kinder mit besonderen Bedürfnissen» dem Begriff «Kinder mit Behinderungen» vor.

Weitere Organisationen und interessierte Kreise

Die EKF, die EKFF und die EKKJ sind der Meinung, die Bestimmung müsse umformuliert werden, um die Kantone und Gemeinden, die diese Mehrkosten heute tragen, nicht zu benachteiligen. Die Erhöhung müsse den höheren Kosten entsprechen, um die Qualität der familienergänzenden Betreuung für Kinder mit Behinderungen und besonderen Bedürfnissen zu gewährleisten. Die EKF betont, dass die aktuelle Formulierung klar im Widerspruch zu Artikel 4 Absatz 3 und dem erläuternden Bericht stehe. An beiden Orten heisse es, dass die Bundesbeiträge zu den Kantonsbeiträgen hinzukommen sollen. Die Kantone und Gemeinden würden so veranlasst, auf die Finanzierung der behinderungsbedingten Mehrkosten zu verzichten.

Bei den anderen interessierten Organisationen sind viele (AFAE, Alliance Enfance, alliance F, dtma, EFS, FFAES, FKV, «Fugu» Kinderkrippen, groupe pop e poppa servicefamille, Helvetiarockt, iks, insieme Schweiz, kibesuisse, KIMI Krippen AG, KiQ, Pro Enfance, Pro Familia Schweiz, Pro Infirmis, Procap Schweiz, SBV, SGB-FSS, SKF, small Foot AG und SSLV) der Auffassung, dass der Wortlaut geändert werden müsse, um die Kantone und Gemeinden, die die Mehrkosten heute tragen, nicht zu benachteiligen.

Beim Begriff «Kinder mit Behinderungen» schlägt die EKFF vor, den Ausdruck «Kind mit erhöhtem Unterstützungsbedarf» zu verwenden, weil andere Kinder einen höheren Assistenzbe-