Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/34: 21.403 n Pa. Iv. WBK-N. Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung · 43 Seiten

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5.4.1 Allgemeines

Kantone, SODK und Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete

9 Kantone (AI, BE, FR, GL, JU, NW, OW, UR und VD) sowie der SGV, die SODK und der SSV begrüssen den Rückgriff auf Programmvereinbarungen zur Unterstützung der Kantone bei ihren politischen Massnahmen ausdrücklich, weil mit diesem Instrument die Organisationsfreiheit der Kantone, Städte und Gemeinden gewahrt sei und den Kantonen genügend Spielraum bleibe, um die Massnahmen auszuwählen, auf die sie sich konzentrieren wollen.

TI und VS möchten eine rückwirkende Finanzierung für bereits eingeleitete oder umgesetzte Projekte ermöglichen, die den im Gesetz verankerten Kriterien entsprechen, um alle Kantone gleichzustellen und die Kantone nicht zu benachteiligen, die in diesen Bereichen bereits viel unternommen haben.

Politische Parteien

Grundsätzlich finden die Programmvereinbarungen bei allen Parteien (Die Junge Mitte Schweiz, Die Mitte, Die Mitte Frauen, EVP, FDP-Frauen, GLP, GPS und SP), die die Vorlage befürworten, explizit oder implizit Zustimmung. Die SVP lehnt die Programmvereinbarungen aus föderalistischen Gründen ausdrücklich ab. Die FDP äussert sich nicht dazu, lehnt die Vorlage aber als Ganze ab.

Was die Umsetzung anbelangt, so geht Die Mitte davon aus, dass bei der Erarbeitung der Programmvereinbarungen auch die Städte und Gemeinden einbezogen werden sollten. Die Mitte und die FDP-Frauen plädieren für eine unbürokratische Umsetzung. 3 Parteien (Die Mitte Frauen, EVP und FDP-Frauen) sprechen sich dafür aus, dass die von Bund und Kantonen gemeinsam festgelegten Ziele im Gesetz (FDP-Frauen) oder zumindest in der Verordnung (Die Mitte Frauen und EVP) präzisiert und verankert werden. Nach Auffassung der SP müssen die Programmvereinbarungen an die Empfehlungen zur Qualität und Finanzierung der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung gekoppelt werden, die die SODK und EDK derzeit erarbeiten. Diese sollen im Gesetz oder zumindest in der Verordnung erwähnt werden. Die Gewährung der Finanzhilfen soll spätestens in der zweiten und dritten Vertragsperiode in Abhängigkeit der Erfüllung der Empfehlungen der SODK und EDK erfolgen.

Die GPS und die SP lehnen die zeitliche Befristung der Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen ohne vorherige Evaluation der Zielerreichung ab. Die Unterstützung der Kantone im Rahmen von Programmvereinbarungen soll weitergeführt werden, so lange sie nötig ist für die Entwicklung und Verbesserung des Angebots der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung.

Nach Auffassung der FDP-Frauen ist der Begriff der «frühen Förderung von Kindern» zu breit gefasst. Der Zusammenhang mit der familienergänzenden Kinderbetreuung müsse klarer aufgezeigt werden. Es dürfe keine Übertragung der Verantwortung für die frühe Förderung von Kindern an die Kinderbetreuungsinstitutionen erfolgen. Dieser Bereich liege klar in der Kompetenz der Kantone.

Verbände der Wirtschaft

Die Mehrheit der Verbände der Wirtschaft (GastroSuisse, SAV, SBLV, SGB und Travail.Suisse) befürworten die Programmvereinbarungen. Der SGB hält zusätzlich fest,