Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/38: Bundesgesetz über die Individualbesteuerung · 120 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 12Fedlex · Erläuternder Bericht

Erläuternder Bericht zur Individualbesteuerung

Erläuternder Bericht

1 Ausgangslage

1.1 Handlungsbedarf

Die Paarbesteuerung war in den vergangenen Jahrzehnten Gegenstand zahlreicher Reformdiskussionen. Der Bundesrat verfolgte dabei primär das Ziel, die vom Bundesgericht als verfassungswidrig gerügte Höherbelastung von bestimmten Ehepaaren gegenüber unverheirateten Paaren zu beseitigen. Er sprach sich dabei jeweils dafür aus, an der gemeinsamen Besteuerung der Ehepaare im Sinne einer Wirtschaftsgemeinschaft festzuhalten. Der bisher letzte Reformvorschlag des Bundesrates, die Vorlage zur ausgewogenen Paar- und Familienbesteuerung (18.034)1, in welcher das Modell «Mehrfachtarif mit alternativer Steuerberechnung» vorgeschlagen wurde, wies das Parlament im Dezember 2019 an den Bundesrat zurück. Dieser wurde beauftragt, alternative Modelle vorzulegen, namentlich das im Kanton Waadt geltende Modell (Familienquotientensystem), die Individualbesteuerung oder allenfalls weitere Modelle, die er als geeignet erachtet. In der Herbstsession 2020 beschloss das Parlament, die Verabschiedung einer Botschaft zur Einführung der Individualbesteuerung in die Legislaturplanung 2019-2023 aufzunehmen.2

Im März 2021 lancierte der Verein Individualbesteuerung Schweiz die Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)»3 mit folgendem Initiativtext:

Art. 127 Abs. 2bis BV

Natürliche Personen werden unabhängig von ihrem Zivilstand besteuert.

Art. 197 Ziff. 12 BV

12. Übergangsbestimmung zu Art. 127 Abs. 2bis (zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung)

Die Bundesversammlung erlässt die Ausführungsbestimmungen zu Artikel 127 Absatz 2bis spätestens drei Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände. Am 9. März 2021 startete die Unterschriftensammlung; die Unterschriften wurden am 8. September 2022 bei der Bundeskanzlei eingereicht. Mit Verfügung vom 4.

Oktober 2022 stellte die Bundeskanzlei fest, dass genügend Unterschriften eingereicht wurden und die Volksinitiative formell zustande gekommen ist.4 Der Bundesrat schlägt vor, die vorliegende Gesetzgebungsvorlage als indirekten Gegenvorschlag der Steuergerechtigkeits-Initiative gegenüberzustellen und die Volksinitiative

1 BBl 2018 2133. Vgl. auch die Zusatzbotschaft vom 14. August 2019 zur «ausgewogenen Paar- und Familienbesteuerung», BBl 2019 5787.

2 Bundesbeschluss über die Legislaturplanung 2019-2023 vom 21. September 2020, Art. 4 Ziel 3 Massnahme 13, BBl°2020 8386.

3 BBl 2021 459

4 BBl 2022 2386