Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/38: Bundesgesetz über die Individualbesteuerung · 120 Seiten

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Erläuternder Bericht zur Individualbesteuerung

abzulehnen. Somit stehen ihm für die Ausarbeitung der Botschaft und des Gesetzesentwurfs 18 Monate zur Verfügung, in welcher er die Abstimmungsempfehlung abgibt.

Befürworterinnen und Befürworter führen für den Wechsel zur Individualbesteuerung namentlich folgende Argumente an5:

• Auf Bundesebene und in jenen Kantonen, in denen die Heiratsstrafe noch nicht

völlig abgeschafft wurde, würden gemeinsam besteuerte Paare oft steuerlich schlechter gestellt, wenn beide Partner einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Vor allem in Familien mit Kindern könne das dazu führen, dass mehrheitlich Frauen ihre Arbeitstätigkeit markant reduzieren oder aufgeben würden. Sei während der Arbeitszeit eine Kinderbetreuung erforderlich, könnten Betreuungskosten und Steuern unter Umständen dazu führen, dass am Ende trotz mehr Arbeit weniger Geld übrigbleibe.

• Durch die (oft unfreiwillige) Reduktion der Erwerbstätigkeit der Ehepartnerin-

nen werde zudem in vielen Fällen die Rolle des Vaters als «Versorger» zementiert. Das sei nicht mehr zeitgemäss. Die Individualbesteuerung könne deshalb zur Gleichstellung der Geschlechter in der Familie beitragen. Die Individualbesteuerung schaffe die notwendigen steuerlichen Anreize, dass sich Arbeit für Frau und Mann lohnt.

• Der Individualbesteuerung komme beträchtliches gesamtwirtschaftliches Poten-

tial zu, indem insbesondere die Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt gefördert werde. Viele gut ausgebildete Frauen würden nach der Geburt ihrer Kinder der Arbeit fernbleiben – auch aufgrund der Heiratsstrafe. Die Individualbesteuerung wäre deshalb ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung des Fachkräftemangels in vielen Schweizer Wirtschaftszweigen.

Der Vollständigkeit halber sei auch erwähnt, dass am 27. September 2022 die Unterschriftensammlung für eine eidgenössische Volksinitiative der Mitte mit dem Titel «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!»6 gestartet wurde. Diese Volksinitiative verlangt, dass das Einkommen eines Ehepaars bei der Berechnung der direkten Bundessteuer zusammengerechnet wird. Erfolgt nach einer Annahme dieser Volksinitiative die Umsetzung in den Steuergesetzen nicht innert 3 Jahren, soll der Bundesrat mittels Verordnung für Ehepaare neben der gemeinsamen Besteuerung eine alternative Steuerberechnung anhand des Tarifs und der Abzüge für unverheiratete Personen gemäss der Gesetzgebung über die direkte Bundessteuer festlegen. Der tiefere der beiden berechneten Steuerbeträge soll in Rechnung gestellt werden.

5 Vgl. Steuergerechtigkeits-Initiative, abrufbar unter www.individualbesteuerung.ch

6 BBl 2022 2286