Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/38: Bundesgesetz über die Individualbesteuerung · 120 Seiten

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Erläuternder Bericht zur Individualbesteuerung

der Partnerin verlangt. Die Kosten der Umstellung (Software, Personal usw.) seien zudem möglichst tief zu halten.

Die SSK hat daher folgende Leitsätze aufgestellt:

• Um den Grundsätzen der Zivilstandsneutralität und der Einfachheit zu folgen,

sind die in der Praxis bereits bewährten Grundsätze der Besteuerung bei unverheirateten Paaren heranzuziehen.

• Bei der Individualbesteuerung sind die Einkünfte von derjenigen Person zu dekla-

rieren, die sie erzielt, um der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auf der Ebene des Individuums nachzukommen.

• Vermögen und die damit verbundenen Abzüge sind soweit als möglich aufgrund

der zivilrechtlichen Eigentumsverhältnisse zu besteuern bzw. in Abzug zu bringen.

• Müssen mit der Individualbesteuerung neue Abzüge berücksichtigt werden, so

sind diese möglichst als fixe Abzüge von der Bemessungsgrundlage auszugestalten und nicht mit einem zusätzlichen Tarifsystem oder als Abzug vom Steuerbetrag zu berücksichtigen.

• Der Vollzug muss möglichst ohne Verfahrenskoordination mit der Steuererklä-

rung des Partners bzw. der Partnerin möglich sein. Einkommens-, Vermögens- und Abzugsüberträge zwischen den Eheleuten sind daher zu vermeiden.

• In Anlehnung an das Ecoplan-Modell könnte bei der direkten Bundessteuer vom

Zivilstand unabhängig ein Elterntarif für alle Eltern mit Kinderlasten vorgesehen werden, damit keine Verfahrenskoordination erforderlich ist.

• Mit den Kinderlasten verbundene Abzüge sind hälftig auf die Eltern aufzuteilen.

• Die Individualbesteuerung muss für den Bund und die Kantone gelten, was eine

Anpassung des DBG und des StHG erfordert.

• Bei der Ausgestaltung der gesetzlichen Grundlagen sind den möglichen Steu-

erumgehungen und Steueroptimierungsmöglichkeiten hohe Beachtung zu schenken.

1.5.9 Gewählte Lösung

Nach Würdigung der aus den verschiedenen Konsultationen resultierenden Anliegen, namentlich der Forderungen der beiden WAK, schlägt der Bundesrat eine modifizierte Individualbesteuerung mit bestimmten Massnahmen vor, die einer Überbelastung bestimmter Familienkonstellationen entgegenwirken. Der Bundesrat unterbreitet dabei zwei Varianten: Eine Variante (Variante 1) ohne Korrektiv für Paare ohne oder mit geringem Zweiteinkommen, um die Erwerbsanreize für Zweitverdienerinnen und Zweitverdiener so stark als möglich zu erhöhen. Die andere Variante (Variante 2) sieht ein Korrektiv bei der direkten Bundessteuer für Eineinkommensehepaare und für Ehepaare mit einem geringen Zweitverdienst vor, um die progressionsbedingte Mehrbelastung dieser Ehepaare zu reduzieren. Im Einzelnen vergleiche dazu Ziffer 3.