Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/38: Bundesgesetz über die Individualbesteuerung · 120 Seiten

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Erläuternder Bericht zur Individualbesteuerung

Einführung eines Splittingsystems geäussert. Der Nationalrat stimmte der Motion am 17. Juni 2011, der Ständerat am 4. März 2015 zu.

– Postulat der BDP-Fraktion vom 15. Juni 2011 (11.3545 «Zivilstandsunabhän-

gige Besteuerung und Renten»): Der Bundesrat wird beauftragt, Lösungen zu prüfen, die eine weitgehend zivilstandsunabhängige Besteuerung sowie zivilstandsunabhängige Renten ermöglichen. Der Nationalrat nahm das Postulat am 23. Dezember 2011 an.

– Postulat der Finanzkommission NR vom 30. Januar 2014 (14.3005 «Volks-

wirtschaftliche und fiskalpolitische Folgen von konkreten Modellen der Individualbesteuerung»): Der Bundesrat wird beauftragt, konkrete Modelle der Individualbesteuerung zu erarbeiten und dem Parlament als Ergänzung zur Botschaft zur Volksinitiative betreffend Abschaffung der Heiratsstrafe zu unterbreiten. Der Nationalrat stimmte dem Postulat am 4. Juni 2014 zu. Am 24. Juni 2015 hat der Bundesrat den Bericht gutgeheissen.

– Motion Bischof vom 3. März 2016 (16.3044 «Beseitigung der Heiratsstrafe»):

Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Gesetzesrevisionen vorzulegen, damit die heutige Benachteiligung von verheirateten und eingetragenen Paaren gegenüber Konkubinatspaaren im Steuerrecht beseitigt wird. Dies soll auf dem Wege der gemeinschaftlichen Besteuerung (z. B. des Splitting- bzw. Teilsplitting-Modells oder der alternativen Berechnung) erfolgen. Der Ständerat stimmte der Motion am 13. Juni 2016, der Nationalrat am 14. Dezember 2016 zu.

- Postulat Würth vom 18. März 2021 (21.3284 «Gemeinschaftsbesteuerung mit

Vollsplitting versus Individualbesteuerung. Bewertung der beiden Modelle»): Der Bundesrat wird beauftragt, eine Bewertung der beiden Modelle sowie der Probleme einer allfälligen Systemumstellung vorzunehmen. Der Ständerat stimmte dem Postulat am 2. Juni 2021 zu. Der Bundesrat beantragte in seiner Stellungnahme zu diesem Vorstoss ebenfalls die Annahme des Postulats und wies darauf hin, dass er in der Vernehmlassungsvorlage zur Individualbesteuerung zu den gestellten Fragen Stellung nehmen wird. Es ist zudem darauf hinzuweisen, dass bis anhin bereits einige Berichte zu den Modellen der gemeinsamen Besteuerung verfasst wurden.52 Mit der vorliegenden Vernehmlassungsvorlage wird eine Bewertung der beiden Modelle vorgenommen und das Postulat somit umgesetzt.

52 Vgl. etwa Bericht der ESTV betreffend die Beseitigung der Heiratsstrafe und Erzielung ausgewogener Belastungsrelationen bei der Ehepaar- und Familienbesteuerung, Unterschiedliche Behandlung von Ehepaaren und Konkubinatspaaren bei der direkten Bundessteuer und steuerliche Behandlung der Kinderdrittbetreuungskosten, Botschaft vom 21. März 2018 zur Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (Ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung) (BBl 2018 2133).