Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/38: Bundesgesetz über die Individualbesteuerung · 120 Seiten
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Erläuternder Bericht zur Individualbesteuerung
Alle übrigen Einkünfte, insbesondere auch aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit sowie aus Vorsorge, werden ebenfalls der jeweils anspruchsberechtigten Person zugerechnet.
1.5.6 Konsultation der FDK zur Individualbesteuerung
Vor der Gutheissung der Auslegeordnung 2021 durch den Bundesrat ersuchte die ESTV mit Schreiben vom 16. Juni 2021 die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren um eine politische Einschätzung der Einführung der Individualbesteuerung.
In ihrer Stellungnahme vom 24. September 2021 vertritt die FDK die folgende Ansicht:
• Es gebe einfachere und kostengünstigere Lösungen als die Individualbesteuerung,
um die Probleme der direkten Bundessteuer wirksam und in Übereinstimmung mit den kantonalen Systemen rasch zu korrigieren (z.B. Vollsplitting, Teilsplitting, höherer Zweiverdienerabzug).
• Sie verschliesse sich jedoch einer Diskussion über die Individualbesteuerung
nicht.
• Das System der Paarbesteuerung soll auf jeden Fall auf Bundes- und Kantons-
ebene im Sinne des verfassungsmässigen Auftrags harmonisiert bleiben.
• Die Komplexität dürfe für Steuerpflichtige und Steuerbehörden nicht übermässig
zunehmen.
• Bezüglich der steuerlichen Behandlung von verschiedenen Familienkonstellatio-
nen seien neue Ungerechtigkeiten zu vermeiden.
• Die finanzielle Tragbarkeit für die öffentlichen Haushalte müsse gewährleistet
sein.
• Die reine Individualbesteuerung stehe im Hintergrund. Sie sei verfassungswidrig,
da nicht berücksichtigt werde, dass bei Einverdienerehepaaren zwei Erwachsene von einem bestimmten Einkommen leben müssen.
• Falls ein Modell der Individualbesteuerung durch den Bund weiterverfolgt werde,
sollte nach der Ansicht der Mehrheit der FDK-Mitglieder eine modifizierte Individualbesteuerung im Zentrum der weiteren Prüfungen stehen.
1.5.7 Konsultation der beiden parlamentarischen Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben zur Individualbesteuerung
Die ständerätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S) sprach sich an ihrer Sitzung vom 13. Januar 2022 mit 7 zu 6 Stimmen dafür aus, das Ecoplan-Modell, ergänzt um einen Haushaltsabzug, als Grundlage zu nehmen, weil sie das Hauptaugenmerk auf den Erwerbsanreiz legt. Ein Teil der Kommission würde allerdings eine modifizierte Individualbesteuerung mit einem Abzug für Paare mit nur einem Einkommen vorziehen.
Die nationalrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) legte an ihrer Sitzung vom 22. Februar 2022 nach Hearings mit verschiedenen Stakeholdern