Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/38: Bundesgesetz über die Individualbesteuerung · 120 Seiten

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Erläuternder Bericht zur Individualbesteuerung

tragen, könnte ein Haushaltsabzug all jenen Personen gewährt werden, die keine solche Haushaltsvorteile realisieren, d.h. Personen, die allein leben oder zusammen mit Kindern einen Haushalt führen.

- Alleinerziehendenabzug

Bei der Individualbesteuerung könnten alleinerziehende Personen einer höheren Steuerbelastung unterliegen als im geltenden Recht. Bei der direkten Bundessteuer und in diversen Kantonen erhalten sie heute die gleichen steuerlichen Erleichterungen wie Ehepaare mit Kindern. Um die reformbedingte Mehrbelastung abzufedern, könnte alleinerziehenden Steuerpflichtigen ein Sozialabzug gewährt werden. Unter dem Aspekt der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit wäre ein solcher Abzug indes problematisch, weil den Kinderkosten bereits mit dem Kinderabzug Rechnung getragen wird. Der Bundesrat hat deshalb bereits in der Botschaft zur ausgewogenen Paar- und Familienbesteuerung (18.034) darauf hingewiesen, dass ein zusätzlicher Abzug für Alleinerziehende zu einer privilegierten Besteuerung dieser Kategorie von Steuerpflichtigen führt und damit in einem Spannungsfeld zur Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Rechtsgleichheit steht.

Von der steuerlichen Entlastung für Alleinerziehende können heute auch unverheiratete Paare mit gemeinsamen Kindern profitieren, womit diese heute tiefer belastet sind als Ehepaare in gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen. Für diese Personengruppe würde der Alleinerziehendenabzug nicht gelten.

1.5.5 Individualbesteuerung nach Ecoplan

Ecoplan48 schlägt eine alternative Ausgestaltung der Individualbesteuerung vor. Das Hauptelement des Ecoplan-Modells ist die Entlastung von Haushalten mit Kindern. Für Personen mit Kindern soll der heutige Elterntarif beibehalten werden. Die Kinderkosten werden somit mit einem – im Vergleich zu Steuerpflichtigen ohne Kinder

– tieferen Tarif (dem heutigen Verheiratetentarif), einem Abzug vom Steuerbetrag pro Kind und weiteren kinderrelevanten Abzügen von der Bemessungsgrundlage berücksichtigt.

Für Eineinkommenspaare und Alleinstehende werden keine Massnahmen vorgesehen.

Wie bei der modifizierten Individualbesteuerung mit teilweise pauschaler Zuordnung49 werden die Vermögenswerte im Privatvermögen und daraus fliessende Erträge sowie die privaten Schulden und Schuldzinsen den Eheleuten hälftig zugewiesen.

Wie bei der reinen und bei der modifizierten Individualbesteuerung werden das Erwerbseinkommen, das jeder Ehepartner bzw. jede Ehepartnerin selbstständig erzielt, sowie das zugehörige Geschäftsvermögen derjenigen Person zugewiesen, welche die selbstständige Erwerbstätigkeit ausübt. Das Gleiche gilt für die geschäfts- und berufsmässig begründeten Kosten, die Zinsen auf Geschäftsschulden sowie für die Verluste.

48 Ecoplan, Auswirkungen einer Individualbesteuerung, Vergleich verschiedener Steuersysteme in der Schweiz, Forschungsbericht, 23.04.2019. Abrufbar unter https://www.mmfoundation.org/de > Themen > Vereinbarkeit Beruf und Familie.

49 Vgl. Ziff. 1.5.4