Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/38: Bundesgesetz über die Individualbesteuerung · 120 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 36Fedlex · Erläuternder Bericht

Erläuternder Bericht zur Individualbesteuerung

1.6 Verhältnis zur Legislaturplanung und zur Finanzplanung sowie zu Strategien des Bundesrates

1.6.1 Verhältnis zur Legislaturplanung

Die Vorlage ist im Bundesbeschluss vom 21. September 202050 über die Legislaturplanung 2019–2023 angekündigt.

1.6.2 Verhältnis zu Strategien des Bundesrates

Die vorgeschlagenen Massnahmen sind mit der 2011 lancierten Fachkräfteinitiative (FKI)51 vereinbar. Sowohl bei Variante 1 wie auch etwas abgeschwächt bei Variante 2 (zu den beiden Varianten vgl. Ziff. 3.1.2) werden negative Erwerbsanreize im Steuersystem im Vergleich zu heute abgebaut. Dies bildet eine wichtige Voraussetzung dafür, dass nichterwerbstätige Personen (wieder) in den Arbeitsmarkt einsteigen oder teilzeitarbeitende Personen ihre Arbeitspensen erhöhen, so dass das inländische Arbeitskräftepotenzial besser ausgeschöpft werden kann.

1.7 Erledigung parlamentarischer Vorstösse

Das Parlament hat in den letzten Jahren mehrere Motionen und Postulate überwiesen, die unterschiedliche Modelle der Paarbesteuerung fordern:

– Motion der FDP-Liberalen Fraktion vom 3. Juni 2004 (04.3276 «Übergang zur Individualbesteuerung»): Die Motion verlangt vom Bundesrat, dem Parlament so rasch wie möglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, welcher den Übergang von der Ehe- und Familienbesteuerung zur zivilstandsunabhängigen Individualbesteuerung vorsieht. Der Nationalrat stimmte der Motion am 15. Juni 2005, der Ständerat am 28. September 2005 zu.

– Motion der FDP-Liberalen Fraktion vom 15. Juni 2005 (05.3299 «Übergang zur Individualbesteuerung. Dringliche Massnahmen»): Der Bundesrat wird aufgefordert, die Besteuerung der natürlichen Personen so zu ändern, dass die Individualbesteuerung eingeführt werden kann. Vor diesem Systemwechsel soll aber schon als dringliche Massnahme die Ungleichbehandlung verheirateter und im Konkubinat lebender Paare beseitigt werden. Der Nationalrat stimmte der Motion am 9. Mai 2006, der Ständerat am 10. August 2009 zu.

– Motion Bischof vom 17. Dezember 2010 (10.4127 «Beseitigung der Heiratsstrafe»): Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Gesetzesrevisionen vorzulegen, damit die heutige Benachteiligung von Verheirateten gegenüber Konkubinatspaaren und Alleinstehenden sowie von Einverdiener- gegenüber Doppelverdienerehepaaren im Steuerrecht auf Bundes- und Kantonsebene beseitigt wird. In der Motionsbegründung wurde dabei eine Präferenz für die

50 BBl 2020 8385, hier 8386

51 Mit verschiedenen Massnahmen leisten Bund, Kantone und Sozialpartner gemeinsam einen Beitrag zur Mobilisierung ungenutzter Potenziale. Ziel ist es, die inländische Arbeitsmarktnachfrage vermehrt mit in der Schweiz lebenden Arbeits- und Fachkräften abzudecken. Vgl. hierzu Fachkräfteinitiative.