Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/38: Bundesgesetz über die Individualbesteuerung · 120 Seiten
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Erläuternder Bericht zur Individualbesteuerung
Bei der Einzelveranlagung reicht jeder Ehepartner bzw. Ehepartnerin eine eigene Steuererklärung ein. Jede Person erhält auch einen eigenen Steuerbescheid. Die Steuer wird dabei stets nach dem Grundtarif berechnet. Bei jeder Person werden die üblichen Frei-, Pauschal- und Höchstbeträge wie bei Ledigen gewährt. Nicht ausgeschöpfte Freibeträge können nicht auf den Ehepartner bzw. auf die Ehepartnerin übertragen werden. Jede Person schuldet nur die Einkommensteuer, die sich aus ihrem Steuerbescheid ergibt.57
2.2.3 Zusammenveranlagung
Bei der Zusammenveranlagung wird für beide Ehepartner bzw. Ehepartnerinnen zusammen nur ein Steuerbescheid erlassen. Die Steuerlast ermittelt sich gemäss den Regeln eines Vollsplittings (in Deutschland "Ehegattensplitting"). Die Eheleute haften dabei gesamtschuldnerisch, mit der Möglichkeit der Aufteilung im Vollstreckungsverfahren.58
Eine Zusammenveranlagung ist für das Ehepaar in aller Regel günstiger als die individuelle Veranlagung. Grundsätzlich gilt: Je grösser die Differenz der Einkommen, desto höher der steuerliche Vorteil.59 Sind die Einkommen der Ehepartner bzw. der Ehepartnerinnen gleich hoch, ergibt sich durch die Zusammenrechnung der Einkommen und Anwendung des Vollsplittings kein Vorteil gegenüber der getrennten Besteuerung der Eheleute.
2.3 Österreich
Österreich geht ebenfalls von einer Individualbesteuerung aus. Der (Ehe-)Partner/in-Unterhalt wird dabei steuerlich berücksichtigt, indem diverse familienbezogene Absetzbeträge (Alleinverdienerabsetzbetrag, Alleinerzieherabsetzbetrag, Kinderabsetzbeträge) zur Anwendung kommen.60
2.4 Frankreich
Frankreich sieht eine gemeinsame Besteuerung mit Familiensplitting (quotient familial) vor, bei welchem die Anzahl der in einem Haushalt lebenden Personen die Höhe der zu bezahlenden Einkommensteuer bestimmt. Die Regelung für Ehepaare gilt in Frankreich auch für unverheiratete Paare, die in einer zivilrechtlichen Partnerschaft mit Gütergemeinschaft leben (PACS - pacte civil de solidarité).61
Durch die Anwendung dieses Quotienten ergibt sich besonders mit steigendem Einkommen und höherer Kinderzahl eine deutliche Minderung der Einkommensteuer.
57 Einzelveranlagung - Dann lohnt sich die getrennte Veranlagung (Steuererklärung) - Finanztip
58 § 268 und § 268 der Abgabenordnung (AO)
59 Zusammenveranlagung: Was ist das? VLH
60 https://de.wikipedia.org> Ehegattensplitting (Stand: April 2022).
61 https://www.legifrance.gouv.fr/codes/article_lc/LEGIARTI000041471369)