Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/38: Bundesgesetz über die Individualbesteuerung · 120 Seiten

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Erläuternder Bericht zur Individualbesteuerung

(Gemeindeverband, Städteverband, FDK, Avenir Suisse, Ecoplan, Alliance F, Wissenschaft, Vertreter des BJ und des BSV) den Fokus auf folgende Eckwerte, die weitgehend mit denjenigen der WAK-S übereinstimmten:

• Familien mit Kindern sollen privilegiert besteuert werden, d.h. vorzugsweise mit

einem speziellen Tarif oder allenfalls mit Abzügen.

• Es sollen daneben keine speziellen Entlastungsmassnahmen für einzelne Gruppen

(Abzug für Alleinstehende, Abzug für Alleinerziehende, Abzug für Paare mit nur einem Einkommen) vorgesehen werden.

• Es soll hingegen ein einheitlicher «Haushaltsabzug» eingeführt werden, welcher

der Abfederung der Steuerbelastung infolge einer ungleichen Einkommensaufteilung der Partner bzw. Partnerinnen sowie von alleinstehenden und alleinerziehenden Personen (Haushaltskosten) dienen soll. Dieser soll alle bisherigen Abzüge im Zusammenhang mit Haushaltskosten und Zweitverdienst ersetzen.

• Es soll von zwei getrennten Steuererklärungen ausgegangen werden: Die Steuer-

erklärungen der Eheleute sollen getrennt eingereicht, aber gleichzeitig veranlagt und gleichzeitig einzeln eröffnet werden. Dazu sei eine Verknüpfung der Dossiers im Hintergrund notwendig.

• Die Zuteilung der Faktoren auf die Eheleute soll gemäss geltenden Regeln für

unverheiratete Paare bzw. gemäss Zivilrecht erfolgen.

• Die Auswirkungen sollen bei Mindereinnahmen bei der direkten Bundessteuer

von 0.5, 0.75, 1 und 1.5 Mrd. Franken aufgezeigt werden.

• Tarifanpassungen zur Abschwächung der Verteilungswirkungen seien zu prüfen:

Es sollen bei der Ausgestaltung der Progression verschiedene Varianten inklusive Flat Rate Tax geprüft werden.

• Ehepaare sollen in anderen Rechtsbereichen als den Steuern (namentlich bei

Transferleistungen wie Sozialversicherungsbeiträgen und -zahlungen) vorerst weiterhin als Wirtschaftsgemeinschaft betrachtet werden.

• Auf eine Anpassung anderer Rechtsbereiche (Sozialversicherungen, Transferleis-

tungen etc.) solle vorerst verzichtet werden.

1.5.8 Konsultation der AG SSK

Die ESTV führte im Frühling 2022 bei der SSK eine Konsultation zur technischen Ausgestaltung der Individualbesteuerung durch. Eine Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Kantone erarbeitete die Stellungnahme, welche der Vorstand der SSK an der Sitzung vom 22./23 Juni 2022 verabschiedete.

Aus Sicht der SSK sind mit der Einführung einer Individualbesteuerung grosse Hürden zu überwinden, da das Modell der Individualbesteuerung nach den Vorgaben des Bundesrates verlangt, dass die Ehepaare neu zwei Steuererklärungen auszufüllen und einzureichen haben. Dieser Mehraufwand könne den Ehepaaren nur zugemutet werden, wenn für die Deklaration einfache und allgemeinverständliche Lösungsansätze gewählt werden. Der Mehraufwand lasse sich nur durch einen hohen Automatisierungsgrad bewältigen.

Aus veranlagungs- und verfahrenstechnischen Gründen sei deshalb eine Lösung zu wählen, die möglichst keine Koordination mit dem Steuerdossier des Partners bzw.