Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/43: Bericht zum Stand der Ausbauprogramme für die Bahninfrastruktur mit Änderungen an den Bundesbeschlüssen und zur Perspektive BAHN 2050 · 98 Seiten

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2.3.2 Angebotskonzept 2035

2019 hat das Parlament mit dem Ausbauschritt 2035 die Infrastrukturmassnahmen mit dem dazugehörigen Angebotskonzept 2035 beschlossen. Dieses zeigt den Fahrplan 2035, wenn alle Infrastrukturmassnahmen und Rollmaterialbeschaffungen realisiert sind. Das Angebotskonzept 2035 wird im Laufe der kommenden Jahre noch zahlreiche Änderungen erfahren, ehe der definitive Fahrplan 2035 daraus abgeleitet wird.

Neben den Verzögerungen bei verschiedenen Ausbau-Schlüsselprojekten haben die SBB aufgrund der laufenden Fahrplanplanungen Vorbehalte gemeldet, dass die Planungsannahmen für das Angebotskonzept 2035 keinen stabilen Fahrplan ermöglichen (zu kurze Zeitreserven z.B. für Wenden, Türschliessungen, Fahrgastwechsel, etc.). Zudem stellen sich Fragen im Bereich des Rollmaterialeinsatzes (insbesondere der Einsatz von neuen Doppelstockzügen, welche für schnellere Geschwindigkeiten ausgelegt sind) mit weitreichenden Auswirkungen auf das Angebotskonzept 2035. Es ist derzeit offen, ob das Angebotskonzept 2035 wie vorgesehen realisiert werden kann. Vor diesem Hintergrund werden für die Botschaft die Konsequenzen analysiert und ein Vorgehensvorschlag erarbeitet.

2.3.3 Fertigstellung der Perspektive BAHN 2050

Die gewählte Stossrichtung der «Weiterentwicklung der Bahn auf kurzen und mittleren Distanzen» wird in den Handlungsräumen konkretisiert. Diese Arbeit erfolgt in den Jahren 2022/23.

Der Sachplan Verkehr mit seinem Fokus auf den Handlungsräumen bildet dafür eine wichtige Grundlage. Die Konkretisierung zeigt die anzustrebende Weiterentwicklung des Bahnangebotes für jeden Handlungsraum* auf. Unter Berücksichtigung der bestehenden Bahninfrastruktur, des Gesamtverkehrssystems und der Siedlungsentwicklung werden diejenigen Angebotsentwicklungen identifiziert, welche die Ziele und Verlagerungspotentiale gemäss der empfohlenen Stossrichtung am besten erreichen respektive abschöpfen können. Dies beinhaltet richtungsweisende Aussagen zu den Mengengerüsten und Fahrzeiten im Personen- und Güterverkehr, sowie Aussagen zu potentiellen Standorten von Verkehrsdrehscheiben und intermodalen Umschlagsplattformen. Raum und Verkehr sind optimal aufeinander abzustimmen.

2.3.4 Nächste Ausbauschritte Berücksichtigung der Perspektive BAHN 2050

Für die weiteren Ausbauschritte sind die Vision, die Ziele und die empfohlene Stossrichtung der Perspektive BAHN 2050 zu berücksichtigen. So soll das Bahn- und öV-Angebot gezielt dort ausgebaut werden, wo im Sinne der Klimapolitik und Energiestrategie eine möglichst grosse Verlagerung von der Strasse auf die Schiene erreicht werden kann. In Handlungsräumen sollen die Raumentwicklung und die Verkehrsinfrastrukturplanung so abgestimmt werden, dass die erwünschte Verkehrsverlagerung erreicht werden kann. Zudem sind die Aspekte der Nachfrage bzw. individuellen Verkehrsmittelwahl besser einzubeziehen. Dadurch soll mehr Wirkung erzielt werden. Zudem sollen beim weiteren Ausbau vorhandene Infrastrukturen besser genutzt und ausgelastet werden; dies hat Priorität vor dem Bau neuer Infrastrukturen.