Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/43: Bericht zum Stand der Ausbauprogramme für die Bahninfrastruktur mit Änderungen an den Bundesbeschlüssen und zur Perspektive BAHN 2050 · 98 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 38Fedlex · Erläuternder Bericht

Nächster Ausbauschritt: Botschaft 2026

Gemäss Bundesbeschluss zum AS 2035 hat der Bundesrat dem Parlament im Jahr 2026 die Botschaft zu einem nächsten Ausbauschritt vorzulegen. Diese Arbeiten sollen ab 2023 aufgenommen werden. Im Vordergrund steht die unter Ziffer 2.3.2 angesprochene Überprüfung der Planungsannahmen des Angebotskonzepts 2035, um wieder über eine verlässliche langfristige Planungsgrundlage zu verfügen. Es soll ein verkürztes Verfahren durchgeführt werden, um das Angebotskonzept 2035 möglichst zeitnah zu aktualisieren und weiterzuentwickeln. Als mögliche Ergänzungen stehen Massnahmen im Fokus, welche ohne relevante Auswirkungen auf den laufenden Bahnbetrieb realisiert werden können, sowie erste Etappen von einzelnen Massnahmen gemäss Bundesbeschluss zum Ausbauschritt 2035 (Art. 1 Abs. 3), welche zeitlich und finanziell nur über mehrere Ausbauschritte umgesetzt werden können, da gemäss SBB bis etwa 2033 kaum Ausbauten mit Auswirkung auf das gesamte Netz möglich sind. Projekte, für welche die Projektierung oder eine erste Etappe der Umsetzung mit dem nächsten Ausbauschritt vorgeschlagen werden, müssen die Zielsetzungen der Perspektive BAHN 2050 für den Personen- und Güterverkehr erfüllen.

Übernächster Ausbauschritt: Botschaft 2030

Mit der Botschaft 2030 ist dann der nächste, gemäss Art. 48 EBG und Art. 15 ff. KPFV vollständig erarbeitete Ausbauschritt zu erwarten. Grundlage dafür bilden die Perspektive BAHN 2050 sowie das dann aktualisierte und weiterentwickelte Angebotskonzept 2035. Die Planungsarbeiten für die Botschaft 2030 und den darin enthaltenen Ausbauschritt beginnen voraussichtlich 2024.

2.4 Abstimmung von Aufgaben und Finanzen

Der BIF ermöglicht eine rollende Planung und stellt die nötigen finanziellen Mittel bereit, um die Eisenbahninfrastruktur bedarfsgerecht und schrittweise auszubauen. Den Rahmen dafür bildet das STEP, das sich auf Bedarfsnachweise und Angebotskonzepte stützt. Aufgabe und Finanzierung sind sehr eng abgestimmt: Der BIF muss sämtliche Kosten für den Betrieb, den Substanzerhalt und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur finanzieren.

2.5 Umsetzung

Die folgenden Ausführungen beziehen sich ausschliesslich auf diejenigen Erlasse, die diese Vorlage beinhaltet. Gegenstand sind die erforderlichen Anpassungen an den Bundesbeschlüssen gemäss Ziffer 2.1.

2.5.1 Vollzug

Die im Rahmen dieses Berichts erläuterten Anpassungen an den Bundesbeschlüssen zur ZEB, zum AS 2025 und zum AS 2035 bedürfen weder auf Verfassungs-, Gesetzes- noch Verordnungsstufe weiterer Anpassungen. Die beschlossenen Ausbauprograme können mit den beantragten Anpassungen weiter projektiert und realisiert werden.

Für den Betrieb und Substanzerhalt braucht es alle vier Jahre einen Zahlungsrahmen* für den Abschluss der Leistungsvereinbarungen mit den Infrastrukturbetreiberinnen.