Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/48: Standesinitiativen. ZG. Politisches Mandat auch bei Mutterschaft. Änderung der Bundesgesetzgebung. BL. Teilnahme an Parlamentssitzungen während des Mutterschaftsurlaubs. LU. Politikerinnen im Mutterschaftsurlaub. BS Wahrnehmung des Parlamentsmandates während des Mutterschaftsurlaubs · 11 Seiten

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Sowohl die Regelung im Vorentwurf als auch die Regelung der Minderheit streben das gleiche Ziel an: Die Ausnahmeregelung soll nur für Sitzungen gelten, an denen die Stellvertretung nicht erlaubt ist. Dieses Ziel wird (zumindest auf Bundes- und Kantonsebene) mit beiden Regelungen weitgehend erreicht. Auf Bundesebene ist die Stellvertretung bei Ratssitzungen nicht zulässig, und in den Kantonen bestehen mehrheitlich keine Stellvertretungsmöglichkeiten. Die Regelung im Vorentwurf dürfte letztlich aber einfacher und verständlicher in der Umsetzung sein, weil keine Bestätigung bezüglich Stellvertretungsmöglichkeit eingereicht und geprüft werden muss. Aus Sicht der Minderheit ist die von ihr vorgeschlagene Variante konsequenter, da sie nicht nach Arbeit im Plenum oder einer Kommission unterscheidet, sondern sich durchgängig am entscheidenden Kriterium orientiert, ob eine Stellvertretung möglich ist oder nicht.

5 Auswirkungen

5.1 Finanzielle Auswirkungen auf die Erwerbsersatzordnung

Aktuell bestehen keine entsprechenden Daten. Es kann auch keine effektive Schätzung zu den Kosten gemacht werden. Die Kosten dürften aber marginal sein, weil nur Mütter betroffen sind, die während des Mutterschaftsurlaubs ein politisches Mandat auf nationaler, kantonaler oder kommunaler Ebene ausüben.

5.2 Finanzielle Auswirkungen auf den Bund und die Kantone

Die Leistungen der Erwerbsersatzordnung (EO) werden über paritätische Versicherten- und Arbeitgeberbeiträge finanziert. Der Bund und die Kantone beteiligen sich somit einzig als Arbeitgeber an der Finanzierung der EO.

Es ist davon auszugehen, dass die Änderung lediglich geringe Auswirkungen auf die administrativen Prozesse bei den Durchführungsstellen hat. Es wird zu keiner spürbaren Mehrbelastung führen, und die zusätzlich anfallenden Arbeiten können mit den bestehenden personellen Ressourcen bewältigt werden. Die Variante der Minderheit ist gegenüber der Variante Vorentwurf leicht aufwendiger, weil die Ausgleichskassen kontrollieren müssen, ob die betroffene Mutter die Bestätigung, dass die Stellvertretung für die Sitzung nicht vorgesehen ist, eingereicht hat. Unter Umständen müssen sie diese Bestätigung nachfordern.

5.3 Auswirkungen auf die Gesellschaft

Die neue Regelung gilt nur für Mütter, die während des Mutterschaftsurlaubs ein parlamentarisches Mandat ausüben. Auf Mütter, die während des Mutterschaftsur-