Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/48: Standesinitiativen. ZG. Politisches Mandat auch bei Mutterschaft. Änderung der Bundesgesetzgebung. BL. Teilnahme an Parlamentssitzungen während des Mutterschaftsurlaubs. LU. Politikerinnen im Mutterschaftsurlaub. BS Wahrnehmung des Parlamentsmandates während des Mutterschaftsurlaubs · 11 Seiten
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laubs ihre Erwerbstätigkeit vorzeitig aufnehmen möchten, findet diese Ausnahme keine Anwendung.
6 Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz
Auf internationaler Ebene betrifft die Vorlage das Übereinkommen Nr. 183 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über den Mutterschaftsschutz16. Die Schweiz stützt sich auf Artikel 2 Absatz 2 des Übereinkommens und wendet das Übereinkommen nicht auf Arbeitnehmerinnen und Tätigkeiten an, die nicht in den Geltungsbereich des ArG fallen. Politische Funktionen sind nicht mit einem Arbeitsverhältnis gleichzusetzen und fallen demzufolge nicht unter das ArG. Vor diesem Hintergrund ist das Übereinkommen Nr. 183 der IAO nicht auf diese Vorlage anwendbar, sodass die vorliegende Gesetzesänderung kein Problem hinsichtlich der internationalen Verpflichtungen der Schweiz darstellt.
7 Rechtliche Aspekte
7.1 Verfassungsmässigkeit
Die vorgeschlagene Änderung des EOG basiert auf Artikel 116 Absatz 3 der Bundesverfassung17. Diese Bestimmung definiert weder Art noch Umfang der Versicherungsleistung bei Mutterschaft und lässt damit dem Gesetzgeber einen grossen Gestaltungsspielraum offen. Die Gesetzesänderung, die durch die Kommission vorgeschlagen wird, ist verfassungskonform.
7.2 Erlassform
Das Gesetz ergeht in der Form des ordentlichen Bundesgesetzes nach Artikel 164 der Bundesverfassung.
7.3 Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen
Die Änderung sieht keine Delegationsnormen für den Bundesrat vor.
16 SR 0.822.728.3
17 SR 101